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Vier von fünf Festgenommenen traten Ersatzfreiheitsstrafe an

ID: 1454624

(ots) - "Vier von fünf Festgenommenen traten
Ersatzfreiheitsstrafe an" - das ist die kurze Bilanz des vergangenen
Pfingstwochenendes bei der Ludwigsdorfer Bundespolizei.

Bei den festgenommenen Personen handelt es sich um einen
rumänischen Staatsangehörigen (45), zwei polnische Staatsangehörige
(47, 48), einen bulgarischen Staatsangehörigen (26) sowie um einen
Deutschen (26).

Gegen den Rumänen, der in der Nähe von Kodersdorf angehalten und
kontrolliert wurde, lagen gleich zwei Haftbefehle vor. Beide
Haftbefehle waren von der Staatsanwaltschaft Leipzig ausgestellt
worden. Ihnen lagen Urteile des Amtsgerichts Torgau wegen Diebstahls
und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zugrunde. Die Geldstrafen von
einerseits 527,37 Euro bzw. von andererseits 473,50 Euro bezahlte der
45-Jährige und reiste später als einziger weiter.

Auch gegen den 48-Jährigen, bei dem auf dem Autobahnrastplatz "An
der Neiße" die Handfesseln klickten, lagen zwei Haftbefehle vor. Zum
einen hatte das Amtsgericht Groß-Gerau die Sicherungshaft wegen des
Verstoßes gegen Bewährungsauflagen angeordnet, zum anderen war eine
vom Amtsgericht Zwickau wegen Nötigung verhangene Geldstrafe i. H. v.
3009,13 Euro noch offen.

Der 47-Jährige wurde in der Görlitzer Bahnhofstraße festgestellt.
Ihn hatte die Staatsanwaltschaft Verden auf der Grundlage eines
Urteils des Amtsgerichts Diepholz wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
zur Fahndung ausgeschrieben. Demnach schuldete er der Staatskasse
eine Geldstrafe i. H. v. 373,50 Euro.

An der Autobahnanschlussstelle Kodersdorf wurde der Bulgare aus
dem Verkehr gezogen. Ihn hatte die Staatsanwaltschaft Köln auf die
Fahndungsliste gesetzt, weil eine vom Amtsgericht Köln wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis angeordnete Geldstrafe i. H. v. 549,77 Euro immer
noch nicht beglichen war.





In der Augustastraße "erwischte" es schließlich den 26-jährigen
Görlitzer. Bei der Überprüfung seiner Personalien entdeckten die
Beamten einen von der Staatsanwaltschaft Görlitz vorliegenden
Vollstreckungshaftbefehl. Ihn hatte im Vorfeld das Amtsgericht
Görlitz wegen versuchter Körperverletzung zu einer Geldstrafe i. H.
v. 2785,85 Euro verurteilt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir


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Datum: 17.05.2016 - 13:26 Uhr
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