KORREKTUR - Verbotene Feuerwerkskörper
(ots) - Bei der veröffentlichten Pressemitteilung fehlten
leider Angaben zum Feststellungsort. Richtigerweiser lautet die
vollständige Mitteilung:
Wenngleich das Thema "verbotene Feuerwerkskörper" die
Bundespolizei traditionell zum Jahreswechsel beschäftigt, gehören
entsprechende Feststellungen leider auch außerhalb dieser Zeit immer
wieder zum polizeilichen Alltag. So wurden am letzten Sonntag in Bad
Muskau (Nähe Stadtbrücke) insgesamt 150 verbotene pyrotechnische
Erzeugnisse sichergestellt. Die Böller bzw. Knaller sind in der
Einkaufstasche einer Frau entdeckt worden. Bei einer Kontrolle ihrer
Handtasche war zunächst eine leere Schachtel aufgefallen. Auf die
Frage, was diese Schachtel zu bedeuten habe, antwortete die
53-Jährige, dass sie sich auf dem polnischen Markt über Einzelheiten
zum entsprechenden pyrotechnischen Produkt erkundigen wolle. Gegen
die im Raum Bautzen wohnende Beschuldigte wurde ein
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das
Sprengstoffgesetz eingeleitet. Im Übrigen handelte es sich bei den
sichergestellten Knallkörpern um Erzeugnisse der Kategorie 3. Für
Feuerwerk der Kategorien 3 und 4 verlangt der Gesetzgeber neben der
Zulassungsbescheinigung den Besitz einer behördlichen Erlaubnis.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 17.05.2016 - 13:45 Uhr
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