Geldstrafen bleiben offen - zwei Männer treten Ersatzfreiheitsstrafe an
(ots) - Zwei Männer, die am vergangenen Wochenende von
der Bundespolizei festgenommen wurden, traten inzwischen ihre
Ersatzfreiheitsstrafe an. In beiden Fällen fehlten den Verurteilten
jeweils vierstellige Geldbeträge, um die angeordneten Geldstrafen
begleichen zu können.
Fall eins betraf einen 27-Jährigen aus Bitterfeld-Wolfen, der am
Samstag in Bad Muskau festgestellt wurde. Ihn hatte die
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gleich zwei Mal per Haftbefehl zur
Fahndung ausschreiben lassen. Beiden Haftbefehlen lagen Urteile des
Amtsgerichts Bitterfeld zugrunde. Demnach war eine erste Geldstrafe
i. H. v. 1.485,50 Euro wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
in Tateinheit mit vorsätzlichem Gebrauch eines unversicherten
Kraftfahrzeugs, eine zweite Geldstrafe i. H. v. 837,50 Euro wegen des
Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verhangen worden.
Fall zwei betraf einen 30-jährigen Mann aus Gliwice (Gleiwitz),
der in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf festgestellt wurde. Er
schuldete der Staatskasse insgesamt 3.810,87 Euro. Bei der Summe
handelt es sich um eine vom Amtsgericht München wegen
Straßenverkehrsgefährdung verhangene Geldstrafe.
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Datum: 23.05.2016 - 12:32 Uhr
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