160525-5. Bilanz einer Fahrradgroßkontrolle
(ots) - Zeit: 24.05.2016, 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr Ort:
Hamburger Stadtgebiet, Bergstraße/Plan, Mundsburger
Damm/Armgartstraße, Schulterblatt/Amandastraße
Die Fahrradstaffel der Polizei Hamburg hat gestern mit
Unterstützung von Beamten der Bereitschaftspolizei an drei
Kontrollstellen Fahrradfahrer überprüft.
Die Kontrolle zielte auf die Bekämpfung der Hauptunfallursachen
bei Unfällen mit Radfahrerbeteiligung. Dabei sind insbesondere die
Missachtung des Rotlichts sowie das Befahren der falschen Radwegseite
bzw. des Gehwegs zu nennen.
Innerhalb der Kontrollzeit stellten die Beamten über 261
Verkehrsverstöße fest:
-92 Radfahrer missachteten das Rotlicht
-89 Radfahrer befuhren die falsche Radwegseite
-2 Radfahrer telefonierten während der Fahrt mit ihrem Handy
Ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad wird mit einem Bußgeld von 60
Euro und einem Punkt, ein qualifizierter Verstoß (mehr als eine
Sekunde Rot) mit 100 Euro und einem Punkt im Bundeszentralregister
geahndet.
Aufgrund des besseren Wetters steigen wieder mehr Menschen auf das
Fahrrad um, sodass besondere Achtsamkeit gefragt ist. Dieses gilt für
Radfahrer, Fußgänger und für Autofahrer gleichermaßen.
Die Fahrradstaffel wird auch zukünftig auf den Straßen Hamburgs
präsent zu sein und weitere Kontrollen durchführen.
vdA.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Tanja von der Ahé
Telefon: 040/4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.05.2016 - 17:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1459843
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 160525-5. Bilanz einer Fahrradgroßkontrolle"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).