Durchsuchung führt zum Erfolg
(ots) - Im Zusammenhang mit einer körperlichen
Auseinandersetzung im April 2016 am Hauptbahnhof Schwerin verlor
einer der Beteiligten sein Smartphone. Ein Mann und eine Frau konnten
den Vorgang beobachten. Ohne den Geschädigten zu verständigen, nahm
sich der Mann das Handy. Auch nachdem dieser beobachten konnte, wie
der Geschädigte verzweifelt nach seinem Handy suchte, gab er nicht
an, dieses an sich genommen zu haben. Wenige Tage nach der Tat
meldete sich die Frau zu diesem Sachverhalt bei der Bundespolizei und
beanzeigte den Mann.
Eine mit Beschluss des Amtsgerichts Schwerin angeordnete und durch
die Bundespolizei durchgeführte Wohnungsdurchsuchung am 26.05.2016
führte nunmehr zum Auffinden des Handys beim Beschuldigten.
Das Handy wurde sichergestellt und gegen den Betroffenen ein
Strafverfahren eingeleitet.
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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
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Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
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Datum: 27.05.2016 - 12:36 Uhr
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