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Haftbefehle und Schleusungsverdacht - Sieben Afghanen eingeschleust - Verhafteter muss ins Gefängnis

ID: 1462154

(ots) -
Die Bundespolizei hat in Kempten und auf der A 7 bei Füssen zwei
Männer festgenommen. Es handelt sich um einen 45-Jährigen, der
beschuldigt wird, sieben Afghanen eingeschleust zu haben, und einen
24-Jährigen, gegen den mehrere Haftbefehle vorlagen. Der gesuchte
Deutsche wurde am Montag (30. Mai) ins Kemptener Gefängnis
eingeliefert.

Sonntagnacht kontrollierten die Bundespolizisten in einer
Regionalbahn, die zwischen Buchloe und Kempten verkehrt, einen
deutschen Staatsangehörigen. Mithilfe des Fahndungscomputers fanden
die Beamten heraus, dass gegen den gebürtigen Münchner gleich drei
Haftbefehle vorlagen. Er war im vergangenen Jahr wegen
Leistungserschleichung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
zu einer Geldstrafe von insgesamt rund 5.000 Euro verurteilt worden.
Da er die geforderte Summe nach seiner Festnahme nicht begleichen
konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Kempten gebracht. Dort
stehen ihm ersatzweise 124 Tage hinter Gittern bevor. Außerdem wird
er sich erneut wegen illegalen Drogenbesitzes verantworten müssen, da
bei seiner Durchsuchung noch etwa sieben Gramm Cannabis aufgetaucht
sind.

Mit einem Verfahren wegen Einschleusens von Ausländern muss ein
Deutscher mit afghanischen Wurzeln rechnen. Er war der Fahrer eines
in der Bundesrepublik zugelassenen Pkw, in dem sich neben ihm noch
sieben weitere Personen befanden. Am Füssener Grenztunnel wurde der
Wagen von der Bundespolizei in eine Kontrollstelle gewunken. Außer
dem Fahrzeugführer konnte keiner der Insassen Papiere vorzeigen.
Eigenen Angaben zufolge handelt es sich um Afghanen. Zwei von ihnen
mussten für eine medizinische Versorgung ins Krankenhaus in Füssen
eingeliefert werden. Alle sieben Migranten stellten Schutzersuchen
und erhielten Anlaufbescheinigungen, mit welchen sie sich bei einer




Aufnahmestelle für Flüchtlinge melden können. Bei der Durchsuchung
ihres Fahrers fanden die Beamten rund 3.000 Euro. Ob es sich dabei um
den Schleuserlohn handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Der mutmaßliche Schleuser, der einen festen Wohnsitz in Hessen hat,
durfte zwar nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise
fortsetzen, muss aber mit einem Strafverfahren rechnen.




Rückfragen bitte an:

Rainer Scharf (MSc)
Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 80 26 2200
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim ist eine der größten
Flächeninspektionen Deutschlands. Ihr gehören die
Bundespolizeireviere Freilassing, Weilheim, Kempten und Lindau an.
Damit ist sie vom Berchtesgadener Land bis zur Bodenseeregion bahn-
und grenzpolizeilich zuständig. Im 650 Kilometer langen
deutsch-österreichischen Grenzgebiet gehen die rund 550
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor allem gegen illegale Migration
und Schleusungskriminalität vor. Auf über 1.150 Bahnkilometern und in
etwa 200 Bahnhöfen und Haltepunkten sorgen sie für Sicherheit der
Bahnreisenden. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie
unter www.bundespolizei.de oder über oben genannte Kontaktadresse.


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Datum: 30.05.2016 - 14:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

Kempten / Füssen



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