Zwei Haftbefehle - Bezahlung durch einen Freund bewahrt vor der Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt
(ots) - Einen 30-jährigen Deutschen, der in
einer Kaiserstühler Gemeinde wohnt und sich nicht um die Bezahlung
zweier Strafbefehle der Freiburger Justizbehörden wegen Betrug und
Erschleichen von Leistungen kümmerte, statten Beamte der
Bundespolizei einen Besuch an seinem Freiburger Arbeitsplatz ab.
Dort wurde er vor die Wahl gestellt, die verhängten Geldstrafen in
Höhe von 1.400,- EUR an Ort und Stelle zu bezahlen oder zur Verbüßung
der verhängten Ersatzfreiheitsstrafe die nächsten 45 Tage in der
Justizvollzugsanstalt zu verbringen.
Da er selbst nicht über den geforderten Betrag verfügte, begann
das bange Warten auf der Dienststelle. Ein Bekannter des Mannes gab
sich alle Mühe, den Geldbetrag aufzutreiben. Nachdem der Bekannte bei
der Bundespolizeiinspektion erschien und den Betrag auf den Tisch
blätterte, konnte der Kaiserstühler "erleichtert" wieder seine
Freiheit genießen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Helmut Mutter
Telefon: 07628 8059 - 103
E-Mail: bpoli.weil.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 30.05.2016 - 16:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freiburg im Breisgau
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