Fahren trotz Fahrverbotes und Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss
(ots) - Varel. Bereits am Nachmittag des 30.05.2016
wurde im Rahmen einer polizeilichen Verkehrskontrolle in Langendamm
festgestellt, dass ein 27-jähriger Vareler seinen Personenkraftwagen
führte, obwohl ihm ein Fahrverbot auferlegt worden war. Gegen den
Fahrzeug-Führer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt
wurde untersagt. Am Abend des 31.05.2016, 21:45 Uhr, wurde der
23-jährige Führer eines Personenkraftwagen einer Verkehrskontrolle
unterzogen. Dabei stellten die Polizeibeamten fest, dass dieser
seinen Personenkraftwagen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
geführt hatte. Gegen den Fahrzeug-Führer wurde ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In den frühen
Morgenstunden des 01. Juni, 01:05 Uhr, fiel der Polizei im Rahmen
einer Verkehrskontrolle ein 28-jähriger Fahrzeugführer auf, welcher
ebenfalls unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Auch hier
wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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geplanter Ausflug nach Bulgarien endet hinter "Schwedischen Gardinen"">
Datum: 01.06.2016 - 15:46 Uhr
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