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Silberfarbener Kombi fährt junge Radfahrerin an - Zeugen gesucht

ID: 1463997

(ots) - Gütersloh/Kreis Gütersloh (CK) - Am
Mittwochnachmittag (01.06., 16.30 Uhr) war ein 13-jähriges Mädchen
mit seinem Fahrrad auf der Carl-Bertelsmann-Straße unterwegs und
beabsichtigte, an der dortigen Kreuzungs den Stadtring Sundern
geradeaus zu überqueren.

Auf der Rechtsabbiegerspur der Carl-Bertelsmann-Straße in Richtung
Verler Straße wurde sie auf dem dortigen Radweg von dem Fahrer eines
silberfarbenen Kombis angefahren, so dass sie infolgedessen mitsamt
ihrem Fahrrad zu Boden stürzte. Dabei wurde sie leicht verletzt.

Der Fahrer des Autos stieg aus, half dem Mädchen und erkundigte
sich nach seinem Befinden. Als die 13-Jährige, die noch deutlich
unter dem Eindruck des Geschehens stand, versicherte, dass es ihr gut
ginge, setzte der Mann seine Fahrt fort. Tatsächlich war das Kind
jedoch leicht verletzt; auch das Fahrrad war bei dem Unfall
beschädigt worden.

Die Eltern des Kindes informierten kurze Zeit später die Polizei.

Der Fahrer des silberfarbenen Kombis trug ein hellblaues Hemd,
eine Jeans, schwarze Schuhe sowie eine Brille.

Die Polizei sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu diesem Unfall oder
dem Fahrer des silberfarbenen Kombis machen? Insbesondere bittet die
Polizei den Fahrer eines LKWs, der den Unfall unmittelbar beobachtet
hat, sich zu melden.

Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei in Gütersloh unter der
Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Es kann oft ganz schnell gehen: Aus unterschiedlichsten Gründen
kommt es zu leichteren Verkehrsunfällen, an denen Kinder beteiligt
sind. So laufen manche Kinder unbedarft auf die Straße und werden
dann leicht angefahren; manche fahren mit ihrem Fahrrad auf der
"falschen" Straßenseite oder andere kommen mit Wake-Boards ins
Straucheln und geraten dann vor ein fahrendes Auto.

In der Regel halten beteiligte Autofahrer an, kümmern sich um das




gestürzte Kind und fragen es, ob es verletzt sei. In vielen Fällen
und unter Schock verneinen die Kinder dann aber diese Frage.

Oft passiert es, dass die beteiligten Autofahrer ihre Fahrt dann
fortsetzen, ohne die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen - in
dem guten Glauben, dass ja glücklicherweise nichts passiert sei.

Allerdings stellt sich die Sachlage oft anders dar, als es auf den
ersten Blick scheint:

Nach einem - wenn auch leichten - Verkehrsunfall sind die
allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation und ihren
Gesundheitszustand richtig einzuschätzen. Viele sind sehr
erschrocken, verwirrt und verängstigt. Ihre Eltern oder andere
Vertrauenspersonen sind nicht bei ihnen, außerdem werden sie von
fremden Menschen angesprochen. Zudem sind Kinder unter 14 Jahren
keine Feststellungsberechtigten i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht)!

Erst in der Schule oder zu Hause, in der gewohnten und vertrauten
Umgebung, stellen sich dann unfallbedingte Schmerzen ein oder werden
Beschädigungen am Fahrrad o.ä. festgestellt, die in der akuten
Unfallsituation nicht gesehen wurden.

Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall
bei der Polizei, könnte es für beteiligte Autofahrer problematisch
werden: Für den PKW-Fahrer besteht der Verdacht des unerlaubten
Entfernens vom Unfallort und ein entsprechendes Strafverfahren wird
eingeleitet.

In den meisten Fällen hatten die Unfall beteiligten Autofahrer gar
nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten - erfüllen durch ihr
Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt
und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft werden. Die Höhe der Strafe hängt u.a. von dem
verursachten Schaden ab, die Strafzumessung liegt jedoch allein beim
Gericht. Weiterhin muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet
werden!!

In Ihrem eigenen Interesse und dem des Kindes und seiner Eltern
sollte zu Unfällen, bei denen Kinder beteiligt waren, immer die
Polizei hinzu gezogen werden - auch wenn die Kinder beteuern, dass es
ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de


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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.06.2016 - 09:44 Uhr
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