Auflagenbescheid der Dortmunder Polizei für die Versammlung am 04.06.2016 hat Bestand - Partei "Die Rechte" unterliegt im Rechtstreit vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
(ots) - Lfd. Nr.: 0737
Der für die am 04.06.2016 stattfindende rechtsextremistische
Versammlung verfügte Auflagenbescheid der Polizei Dortmund hat
Bestand. Die Dortmunder Polizei hatte bezüglich der angemeldeten
Versammlung zusätzlich einen rechtlichen Hinweis erlassen, gegen den
der rechtsextremistische Anmelder Rechtsmittel eingelegt hatte. Das
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stützt jedoch die Rechtsauffassung
der Dortmunder Polizei.
Demnach wird die Polizei Personen als Redner bei dieser
öffentlichen Versammlung ausschließen, die konkrete Anhaltspunkte
dafür bieten, dass sie während dieser Rede strafrechtlich relevante
Inhalte verwenden werden.
Dieser jetzt gerichtlich bestätigte rechtliche Hinweis schließt
insbesondere Personen als Redner aus, die bereits wegen
Volksverhetzung im Rahmen von öffentlichen Versammlungen verurteilt
oder vorbestraft worden sind.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Pressestelle
Telefon: 0231-132 1020-1029
Fax: 0231-132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/
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Datum: 02.06.2016 - 12:39 Uhr
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