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Hohe Hürden für Funkzellenabfrage/

Innenminister Caffier: Notwendiges Instrument der Verbrechensbekämpfung nicht skandalisieren!

ID: 1464178

(ots) - Die Funkzellenabfrage erfolgt bundesweit auf der
Grundlage der Strafprozessordnung (§ 100g StPO) nur zur Bekämpfung
von schwerer Kriminalität. Die Polizei, die in diesen Fällen im
Auftrag der Staatsanwaltschaft handelt, braucht dazu immer eine
Genehmigung eines Richters, kann also solche Maßnahmen nicht von sich
aus veranlassen. Schon dieser Fakt allein zeigt, dass es für eine
Funkzellenabfrage eine hohe Hürde gibt. "Das ist auch richtig so,
denn hier muss eine Balance zwischen innerer Sicherheit und
Datenschutz gefunden werden", so Innenminister Lorenz Caffier. Er
warnt jedoch davor, diese Möglichkeit der Verbrechensbekämpfung in
einer öffentlichen Debatte zu skandalisieren und in der Bevölkerung
Misstrauen gegenüber rechtsstaatlichem Handeln zu schüren. "Wir
schaffen keine neuen Eingriffsbefugnisse, sondern im Gegenteil, wir
wollen unseren Polizisten durch die Richtlinie eine Art
Handlungsanweisung zur rechtsicheren Anwendung des Bundesgesetztes
geben und dafür Sorge tragen, dass die vom Bundesgesetzgeber
geschaffenen Befugnisse auch landesweit einheitlich gehandhabt
werden. Deshalb sind wir zur Zeit auch noch in der Abstimmung mit dem
Landesbeauftragten für den Datenschutz und der
Generalstaatsanwaltschaft."

Die Richtlinie soll die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der
Landespolizei festlegen, also z.B. wer ist befugt eine
Funkzellenabfrage zu beantragen oder wie wird die Abfrage
ausgewertet. "Im Vordergrund steht dabei immer, den Bereich der
Funkzellenabfrage so eng wie möglich zu fassen, außerdem ist bereits
im Bundesgesetz klar geregelt, dass Daten, die für die
Strafverfolgung nicht gebraucht werden, unverzüglich und
unwiederbringlich zu löschen sind", betont der Minister.

Mit dem Erlass einer Richtlinie folgt das Land M-V einer
bundesweiten Entwicklung, in der die Länder entsprechende




Handlungsempfehlungen zur Verfahrensweise zur Erhebung von
Verkehrsdaten aus der Funkzellenabfrage gem. § 100g (3) StPO regeln.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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drucken  als PDF  an Freund senden   Polizei sucht mit Fotos nach unbekannter Geldabheberin  Pressebericht der Polizeidirektion Limburg-Weilburg vom 02.06.2016
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Datum: 02.06.2016 - 12:31 Uhr
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