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Evaluierung der kommunalen Doppik abgeschlossen/Regelungen teilweiseüberarbeitet/Innenminister Caffier: Erleichterungen für die Kommunen

ID: 1466047

(ots) - Seit nunmehr vier Jahren führen alle Kommunen im
Land ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kommunalen
Doppik. Das doppische Gemeindehaushaltsrecht hat sich grundsätzlich
bewährt, dennoch hat die Praxis gezeigt, dass an der einen oder
anderen Stelle im Interesse vor allem der kleineren Gemeinden
Anpassungen sinnvoll sind, um den Aufwand zu reduzieren. Unter
Federführung des Ministeriums für Inneres und Sport hatte sich daher
eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aller kommunalen Ebenen mit
zweckmäßigen Rechtsanpassungen und möglichen Deregulierungen befasst.

Innenminister Lorenz Caffier lobte die konstruktive Zusammenarbeit
und betonte: "Von den Gemeinden oft geforderte Erleichterungen wurden
umgesetzt. Im Ergebnis konnten Vorgaben für die Abbildung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in einem vertretbaren Maß
reduziert werden, für die Gemeinden gibt es nunmehr ein verbindliches
Verfahren für die Darstellung ihrer dauernden Leistungsfähigkeit
(RUBIKON) in den Haushaltsunterlagen. Außerdem ist jetzt klar
bestimmt, unter welchen Voraussetzungen und für welche Vorhaben
Gemeinden mit Haushaltsproblemen bei laufender
Haushaltskonsolidierung investive Kredite aufnehmen dürfen. Damit
haben betroffene Kommunen, die selbstverständlich alles daran setzen
müssen, ihren Haushalt schnellstmöglich wieder auszugleichen, mehr
Rechtssicherheit."

Mit dem Inkrafttreten der geänderten Verordnungen zum
Gemeindehaushalts- und zum Gemeindekassenrecht (siehe dazu auch
GVOBl. M-V 2016 Nr. 10 S. 311ff) sowie einer neuen
Verwaltungsvorschrift (beides tritt am 6. Juni 2016 in Kraft) ist der
Evaluierungsprozess zur kommunalen Doppik in unserem Land
abgeschlossen.

Aufgrund der bereits begonnenen beziehungsweise in Kürze
beginnenden Haushaltsberatungen 2017 ist es den Kommunen gleichwohl




freigestellt, mit wenigen Ausnahmen übergangsweise auch noch nach dem
bisherigen Gemeindehaushaltsrecht zu verfahren. Damit wird vermieden,
dass es im Rahmen der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017 zu
Problemen aufgrund technischer Umstellungen kommt. Andererseits
können die mit der neuen Verordnung erleichterten Vorgaben auch schon
von den Gemeinden angewandt werden, die noch ihre Jahresabschlüsse
für die Jahre 2012 und 2013 nachholen müssen.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 06.06.2016 - 16:16 Uhr
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