Über zwei Promille: Auffälliges Verhalten wird per Haftbefehl gesuchtem Mann zum Verhängnis-
(ots) - Über zwei Promille: Auffälliges Verhalten wird per
Haftbefehl gesuchtem Mann zum Verhängnis-
Am 07.06.2016 gegen 15.20 Uhr nahmen Bundespolizisten einen per
Haftbefehl gesuchten Mann (m.42) im Hamburger Hauptbahnhof fest. Der
offensichtlich stark alkoholisierte Mann warf mehrere leere
Verpackungen im Hauptbahnhof auf den Boden und geriet durch sein
ordnungswidriges Verhalten in das Visier einer Präsenzstreife der
Bundespolizei.Die Polizeibeamten sprachen den Mann nicht nur auf sein
Fehlverhalten an, sondern überprüften auch seine Personalien.
Ergebnis: Ausschreibung zur Festnahme.
Seit Ende April 2016 wurde der Verurteilte mit einem Haftbefehl
wegen Körperverletzung, Diebstahl und Leistungserschleichungen
(Fahren in öffentl. Verkehrsmitteln ohne Fahrschein) gesucht. Der
42-Jährige hatte eine geforderte Geldstrafe bislang nicht gezahlt und
hat jetzt noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen zu verbüßen.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest im Bundespolizeirevier ergab einen
Wert von 2,61 Promille. Bundespolizisten veranlassten die Zuführung
des Gesuchten in eine Haftanstalt.
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Bundespolizeiinspektion Hamburg
Wilsonstraße 49-53b
22045 Hamburg
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.06.2016 - 18:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1466601
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Über zwei Promille: Auffälliges Verhalten wird per Haftbefehl gesuchtem Mann zum Verhängnis-"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).