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Feststellungen von rauschmittelbeeinflussten Fahrzeugführern steigen

ID: 1467410

(ots) - Im Bereich der Polizeiinspektion Stralsund
wurden u.a. am 06.06.2016 und 08.06.2016 Fahrzeugführer unter dem
Einfluss von Drogen aus dem Verkehr gezogen.

Am Montag, gegen 16:10 Uhr, führten die Beamten des
Polizeihauptreviers Stralsund in Negast eine Verkehrskontrolle durch
und stellten einen 29-jährigen Fahrer eines Pkw VW fest, der unter
dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Urinvortest verlief
positiv auf THC. In Born kontrollierten die Beamten des
Polizeireviers Barth etwa 16:40 Uhr einen 47-jährigen
Mercedes-Fahrer, der ebenfalls unter dem Einfluss von THC stand. Auch
am 08.06.2016 (13:15 Uhr) fiel ein 31-jähriger VW-Fahrer aus
Magdeburg bei einer Geschwindigkeitskontrolle in Stralsund auf, da er
in der Karl-Marx-Straße 44 km/h statt der erlaubten 30 km/h fuhr. Bei
der Kontrolle stellten die Beamten Auffälligkeiten fest, die zur
Durchführung eines Drogenvortestes führte. Das Ergebnis verlief
positiv auf Kokain.

Bei den Fahrern wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt und die
Weiterfahrt untersagt. Sie müssen sich nun wegen des Verstoßes gegen
die 0,5 Promille-Grenze und Besitzes von Betäubungsmitteln
verantworten. Außerdem wird die Führerscheinstelle über diese
Ereignisse informiert.

Nicht nur in diesen Tagen (Pressemitteilung der Polizeiinspektion
Stralsund vom 30.05.2016) steigt die Zahl der Drogenfeststellungen
stetig - auch im Vergleich zum gesamten Vorjahr (214 in 2015) kann
ein Anstieg im Bereich der Polizeiinspektion Stralsund prognostiziert
werden. Während im Jahr 2015 insgesamt 199 Fahrzeugführer
festgestellt wurden, gab es im Zeitraum vom 01. Januar 2016 bis
einschließlich 31. Mai 2016 bereits 123 Anzeigen wegen Fahrens unter
dem Einfluss von Cannabis, Amphetamine oder Kokain (etc.). Die
Verkehrskontrollen zum Thema Alkohol und Drogen werden nicht nur




themenorientiert (wie in diesem Monat) für einen Monat, sondern auch
in jedem anderen Monat als Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit
fortgeführt.

Die Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit einer Person, die Drogen
genommen hat, sind im Gegensatz zum Alkohol wegen der sehr
individuellen Drogenwirkung kaum vorhersehbar. Insbesondere die
Kombination mehrerer Drogen und Alkohol ist eine unkalkulierbare
Gefahrenquelle für die Teilnahme am Straßenverkehr und die Gesundheit
der Konsumenten. Vielen Drogenkonsumenten ist nicht bewusst, dass
nicht nur Alkohol, sondern auch Rauschgift erheblich und lang
andauernden Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit und somit auch auf den
allgemeinen Zustand haben kann. Der Konsum von Drogen kann bspw. die
Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit, des Seh- und
Hörvermögens sowie der Reaktionsfähigkeit hervorrufen. Aber auch
Herzrhythmusstörungen, Muskelzucken, oder Wahnvorstellungen können
eine Folge sein.

Nicht nur mit physischen und psychischen Beeinträchtigungen muss
der "Berauschte" rechnen, sondern auch mit strafrechtlichen und
finanziellen Konsequenzen. Die erste Feststellung und ein positives
Blutprobenergebnis ziehen ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in
der Kartei (Flensburg) und einen Monat Fahrverbot nach sich. Zudem
folgt die Anzeige gemäß § 24a StVG sowie bspw. die Kostenmitteilung
für die Blutprobenentnahme.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stralsund
Ilka Pflüger
Telefon: 03831/245-413
E-Mail: pressestelle-pi.stralsund(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de


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Datum: 09.06.2016 - 10:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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