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Schaulustige an Unfallstellen - die Polizei informiert!

ID: 1467599

(ots) - Leer/Emden - Die Themen
"Gaffer an Unfallstellen" und "Behinderungen von Einsatz- und
Rettungskräften" sind in Zeiten der Smartphones und anderen mobilen
Geräten aktueller denn je und erfahren vermehrt mediale
Aufmerksamkeit. Auch in der Polizeiinspektion Leer/Emden kommt es
häufiger zu Anfragen zu diesem wichtigen und viel diskutierten Thema.

Kurz vor Beginn der anstehenden Sommerferien, in denen es durch
den Urlaubsverkehr häufig zu Verkehrsbehinderungen und Staus, aber
auch zu Verkehrsunfällen auf den Autobahnen im gesamten Bundesgebiet
kommt, möchte die Polizeiinspektion Leer/Emden daher an dieser Stelle
ausdrücklich auf das richtige Verhalten an Unfall- und Einsatzstellen
hinweisen:

Wenn man auf einen Verkehrsunfall oder eine andere Einsatzstelle
zu kommt, sollte man sich zunächst einen Überblick verschaffen, ob
noch Erste Hilfe geleistet, Rettungskräfte und Polizei alarmiert und
die Unfall-/Einsatzstelle abgesichert werden muss. Dies sollte dann
umgehend unter Berücksichtigung der eigenen Sicherheit geschehen.
Sollten Rettungsmaßnahmen bereits begonnen haben und derartige
Maßnahmen nicht mehr nötig sein, ist es trotzdem lebenswichtig, für
noch folgende Kräfte eine Rettungsgasse zu bilden, mögliche
Rettungswege und die Einsatzstelle für die Einsatzkräfte freizuhalten
und den Umständen angepasst langsam und besonnen an der
Unfall-/Einsatzstelle vorbeizufahren. Sofern man nicht Zeuge des
Vorfalls war oder Erste Hilfe leisten muss, sollte man sich also auf
dem schnellstmöglichen Weg aus dem Einsatzraum entfernen. Dies dient
auch dem eigenen Schutz.

Grundsätzlich gilt: Leisten Sie den Anweisungen von Polizei und
Rettungskräften Folge. Wer ohne Grund (z.B. auf der Gegenfahrbahn)
erheblich zu langsam fährt, Weisungen der Polizei im Straßenverkehr
nicht Folge leistet und/oder durch solches Verhalten einen Unfall




verursacht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und: Legen Sie Ihr Handy
aus der Hand! Wer Fotos oder andere Bildaufnahmen von hilflosen, z.B.
schwer verletzten Personen an einer Unfallstelle, macht, macht sich
in aller Regel bereits beim Klick auf den Auslöser strafbar. Das
Handy kann in solchen Fällen übrigens durch die Polizei beschlagnahmt
werden.

Polizeidirektor Johannes Lind, Leiter der Polizeiinspektion
Leer/Emden: "Ich bin froh, dass es im Bereich unserer
Polizeiinspektion bislang äußerst selten zu solchen Vorfällen kommt.
Natürlich kommt es auch hier vor, dass Schaulustige sich an
Einsatzstellen einfinden und sich in Ausnahmefällen ungebührlich
verhalten. Wenn Menschen schwer verletzt wurden, Fotos oder Filme zu
machen, diese Vorstellung ist mir unerträglich und unerklärlich."

Schaulustige binden und behindern durch derartiges Fehlverhalten
nicht nur Einsatzkräfte, deren oft lebensrettende Hilfe in dieser
Situation dringend anderweitig benötigt wird: "Ganz besonders
abstoßend ist es, wenn Schaulustige durch das Befriedigen ihrer
Neugierde die Würde der betroffenen, schwer verletzten und hilflosen
Menschen verletzten, die sich zu diesem Zeitpunkt der Sensationsgier
nicht erwehren können. Man sollte sich immer in die Situation der
Betroffenen versetzten: Welchen Umgang würde ich mir in einer solchen
Lage wünschen?" appelliert Johannes Lind.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Leer/Emden
Annika Zempel
Telefon: 0491/97690-114
E-Mail: pressestelle(at)pi-ler.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-ler.polizei-nds.de


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Datum: 09.06.2016 - 13:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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