Presseinformation der Staatsanwaltschaft und der Polizei - Stand der Ermittlungen nach Brand in Kommunaler Unterbringungseinrichtung - Zwei Männer in Untersuchungshaft - Drei weitere beschuldigt
(ots) - Düsseldorf-Stockum - Stand der Ermittlungen
nach Brand in Kommunaler Unterbringungseinrichtung - Zwei Männer in
Untersuchungshaft - Drei weitere beschuldigt
425-2016
Ihre Berichterstattung seit Dienstag, 7. Juni 2016 Bereits
unmittelbar nach dem Brand in der Kommunalen
Unterbringungseinrichtung im Stadtteil Stockum gelang es der
Düsseldorfer Polizei mehrere Personen vorläufig festzunehmen, die
nach Aussagen von Zeugen mit dem Brandgeschehen in Verbindung stehen
könnten. Zwischenzeitlich richten sich die Ermittlungen der
Kriminalpolizei gegen nunmehr fünf Beschuldigte. Zwei von ihnen,
beide 26 Jahre alt und nach eigenen Angaben nordafrikanischer
Abstammung, wurden gestern Abend unter dringendem Tatverdacht einem
Richter vorgeführt, der auch die Untersuchungshaft begründete. Der
Vorwurf lautet unter anderem auf Beteiligung an einer besonders
schweren Brandstiftung.
Die 36-köpfige Ermittlungskommission "EK Stockum" konnte
zwischenzeitlich in Erfahrung bringen, dass die meisten der
beschuldigten Männer sich unter falschen Personalien in der
Unterkunft aufgehalten hatten. Sowohl ihre selbst angegebene Herkunft
als auch die Namen und die Geburtsdaten weichen von denen ab, die die
Ermittler durch den Abgleich von erkennungsdienstlichen Merkmalen,
wie zum Beispiel den Fingerabdrücken, ermitteln konnten. Bei den
Beschuldigten handelt es sich somit um einen 24-jährigen Syrer, zwei
Marokkaner (18 und 26 Jahre alt), sowie zwei Männer aus Algerien im
Alter von 16 und 26 Jahren.
Gegen den algerischen Haupttatverdächtigen, Adel D. (26), wurde in
den vergangenen Monaten wegen eines Eigentumsdeliktes ermittelt.
Offiziell war er mit seinen echten Personalien in Düsseldorf nicht
gemeldet. Unter einem Aliasnamen zog er im März in die Unterkunft
Stockumer Höfe ein. Der zweite, mittlerweile in Haft befindliche
Beschuldigte, Mohamed B. (26, Marokko), wurde erstmals im Januar 2015
in Deutschland registriert und ist nach aktuellen Erkenntnissen
polizeilich bislang nicht in Erscheinung getreten.
Ein minderjähriger marokkanischer Staatsangehöriger (16) war bei
seiner Festnahme bereits zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben und
wurde durch die EK Stockum einer Jugendschutzgruppe zugeführt. Die
Ermittlungen richten sich zudem gegen einen 21 Jahre alten Algerier,
der bereits mehrfach in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung
getreten ist. Hierbei handelt es sich um Eigentumsdelikte sowie
Straftaten gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz. Gegen den
beschuldigten 24-jährigen Syrer lagen bislang keine polizeilichen
Erkenntnisse vor.
Die Ermittlungen der EK Stockum werden fortgeführt.
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Fax: 0211-870 2008
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Datum: 09.06.2016 - 16:52 Uhr
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