Polizei ruft zur Besonnenheit unter Fußballfans bei der Europameisterschaft auf
(ots) - Wolfsburg, 10.06.16
Die Endrunde der 15. UEFA Fußball-Europameisterschaft wird
erstmals unter Beteiligung von 24 Nationalmannschaften vom 10. Juni
bis 10. Juli in Frankreich ausgetragen. Aus den Erfahrungen der EURO
2012 und der WM 2014 in Brasilien stellt sich die Polizei Wolfsburg
darauf ein, dass es wie bei den letzten Großturnieren auch in diesem
Jahr zu ausgelassenen Feiern und vermutlich Autokorsos kommen wird.
Einsatzleiter Oliver Meyer ruft daher die Fans zur Besonnenheit auf.
Die Polizei wird insbesondere bei Gefährdungen, groben
Verkehrsverstößen oder Straftaten konsequent einschreiten.
"Ein Autokorso jubelnder Fußballfans durch die Innenstadt hat
nicht automatisch Vorfahrt", erläutert der Polizeirat. "Bei aller
Freude gelten weiterhin die Regeln des Straßenverkehrs und der
Rücksichtnahme auf unbeteiligte Verkehrsteilnehmer." Eine Rotlicht
zeigende Ampel muss beachtet werden und Alkohol oder Drogen am Steuer
sind absolut tabu.
Die wichtigsten Vorschriften lauten: Größere Flaggen dürfen weder
die Sicht behindern noch das Kennzeichen verdecken. Wer sich aus dem
Fenster oder Schiebedach lehnt oder sich gar auf die Motorhaube
setzt, gefährdet nicht nur sich und seine Gesundheit, sondern im
Falle eines Unfalls ebenso seine Versicherungsansprüche.
Die Durchführung eines Korsos ist grundsätzlich
erlaubnispflichtig, bei einer spontanen Jubelfahrt trifft die Polizei
alle notwendigen Anordnungen. Autokorsos können toleriert werden,
wenn eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen und eine Beeinträchtigung
anderer Verkehrsteilnehmer auf ein zumutbares Maß minimiert ist. Der
Einsatzleiter wünscht sich abschließend, dass diese Spielregeln
eingehalten werden und ein polizeiliches Einschreiten nicht
erforderlich wird: "Unser Ziel ist es, allen friedlichen und
fußballbegeisterten Fans ausreichend Raum zu geben."
Rückfragen bitte an:
Polizei Wolfsburg
Sven-Marco Claus
Telefon: +49 (0)5361 4646 104
E-Mail: pressestelle (at) pi-wob.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 10.06.2016 - 08:00 Uhr
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