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Damit die Feierlaune nicht getrübt wird

ID: 1468230

(ots) - MK / Bielefeld / Stadtgebiet - Zu der
unmittelbar bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft hat sich die
Polizei Bielefeld auf feiernde Fans eingestellt. Mittlerweile haben
sich Auto-Korsos während Siegesfeiern etabliert. Damit Sie mit Ihrem
Fahrzeug keine Risiken eingehen, informiert die Polizei, was nicht
erlaubt ist und geahndet werden kann.

Vom Grundsatz unterliegen Teilnehmer an einem Autokorso der
Straßenverkehrsordnung (StVO) und der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) - wie alle
Verkehrsteilnehmer. Nach der StVO kann ein unnützes Hin- und
Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaft mit einem Verwarnungsgeld
geahndet werden. Während eines Autokorsos wird die Polizei mit
Augenmaß agieren - allerdings gibt es Grenzen, die einzuhalten sind,
wie beispielsweise rote Ampelsignale. Selbstverständlich sollten alle
Fahrzeuginsassen angeschnallt sein und der Fahrer nicht unter
Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Dazu zählt, dass keine
Gegenstände - insbesondere keine Feuerwerkskörper - aus dem Fahrzeug
ge-worfen werden. Personen haben auf Fahrzeugdächern oder Motorhauben
nichts zu suchen. Riskant ist das Herauslehnen oder Schwenken von
Fahnen aus einem Fahrzeugfenster. Für derartiges Verhalten sind
Bußgelder von 80 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in
Flens-burg vorgesehen.

Vor der Teilnahme am Korso sollte beim Schmücken der Autos darauf
geachtet werden, dass Beleuchtungseinrichtungen und Spiegel nicht von
Flaggen und Fan-Artikeln verdeckt werden. Wer sich für magnetische-
oder Fensterflaggenhalter entscheidet, sollte die Herstellerhinweise
beachten und bedenken, was bei Geschwindigkeiten innerhalb
geschlossener Ortschaft funktioniert, kann eventuell bei höherem
Tempo gefährlich werden. Prüfen sollten Autofahrer beim Abstellen
ihrer Fahrzeuge eventuelle Schwachstellen an der Fensterverriegelung




durch Fensterflaggenhalter. Im Zwei-fel sollten die Fahnen demontiert
werden, damit Diebe keine Chance bekommen. Das Sichtfeld des Fahrers
ist Tabuzone - er muss immer freien Rundumblick haben. Verstöße
können bis zu 25 Euro kosten.

Die Polizei gibt zu bedenken, dass neben jedem Akteur, immer auch
der Fahrer des Autos verantwortlich ist und nicht alle eintretenden
Schäden von Versicherungen abgedeckt sein könn-ten. Jeder Fan sollte
besonders während der Nachtruhe Rücksicht üben und unnötigen Lärm,
durch Hupen oder Fanfaren unterlassen.

Sollte jemand sich selbst oder andere Personen oder Sachen
gefährden, wird die Polizei konsequent einschreiten.

Damit die Feierlaune nicht getrübt wird, bittet die Polizei alle
Fußballfans um Fairplay!




Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld


Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Kathryn Landwehrmeyer (KL), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023

http://www.polizei.nrw.de/bielefeld

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0


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Datum: 10.06.2016 - 13:42 Uhr
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