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Unfallflucht dank aufmerksamem Zeugen geklärt

ID: 1469673

(ots) - Gütersloh (CK) - Im Mai wurde der weiße Skoda
einer 45-jährigen Frau auf dem Parkplatz eines Getränkemarktes an der
Carl-Bertelsmann-Straße beschädigt.

Noch auf dem Parkplatz beobachtete die Frau einen Mann, der sich
verdächtig für ihr Auto interessierte. Da ihr das merkwürdig vorkam,
machte sie ein Foto von dessen Auto und Kennzeichen.

Polizeiliche Ermittlungen des zuständigen Verkehrskommissariates
ergaben dann, dass der vermeintlich "Verdächtige" selber ein Zeuge
war, der den eigentlichen Unfall beobachtet hatte und selber ein Foto
des Verursachers gefertigt hatte. Aus diesem Grunde hatte er den
Skoda der Frau so gründlich in Augenschein genommen - er suchte nach
Unfallschäden.

So konnte der Verursacher dieser Unfallflucht schnell ermittelt
werden:

Es handelt sich um einen 75-jährigen Mann, gegen den nun ein
Strafverfahren geführt wird.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt
und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft werden.

Entgegen der weit verbreiteten Ansicht entzieht sich der
Verursacher eines Unfalls auch nicht dem Vorwurf der Unfallflucht,
wenn ein Zettel mit der Telefonnummer an der Windschutzscheibe
hinterlassen wird. Jedes Verlassen der Unfallstelle, ohne sich um die
Folgen zu kümmern, wird wie eine Unfallflucht behandelt.

Mindestens genauso schlimm wie ein drohendes Strafverfahren wiegt
für viele Verkehrsteilnehmer auch der drohende Verlust des
Führerscheins!

Die Fahrerlaubnis wird vom Gericht in der Regel dann entzogen,
wenn die Schadenshöhe bei einem Verkehrsunfall bei 1000 Euro oder
mehr liegt. Diese Summe ist sehr schnell erreicht und kann
beispielsweise bei der Neulackierung einer Stoßstange angenommen
werden.

Oft wird in solchen Fällen von den Geschädigten eine Anzeige bei




der Polizei erstattet, für die nun die polizeiliche Ermittlungsarbeit
beginnt.

Häufig ist die Polizei natürlich auch auf die Mithilfe von
aufmerksamen Zeugen angewiesen. Wie hier in diesem Fall verläuft das
oft erfolgreich:

Die Aufklärungsquote lag 2015 bei 45,27 Prozent. Bei den
Unfallfluchten mit verletzten Personen liegt die Aufklärungsquote
sogar bei 54,17 Prozent.

Deshalb kann nur gelten:

Lassen Sie aus einem Missgeschick keine Straftat werden!

Es verhält sich derjenige richtig, wer im Falle eines Falles am
Unfallort wartet, sich das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeuges
notiert und den Unfall anschließend umgehend bei der nächsten
Polizeiwache meldet - oder sofort die Polizei per Handy
benachrichtigt.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de


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Datum: 14.06.2016 - 10:18 Uhr
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