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Nordrhein-Westfalen stellt Soforthilfen für Unwetter-Opfer bereit - Innenminister Jäger: Helfen den betroffenen Menschen schnell und unbürokratisch

ID: 1470027

(ots) - Privathaushalte in Regionen, die vom Unwetter
in NRW außergewöhnlich stark betroffen waren, erhalten vom Land je
nach Haushaltsgröße zwischen 1.000 Euro und 2.500 Euro Soforthilfe.
Das hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettsitzung
beschlossen. "Wir helfen den Menschen schnell und unbürokratisch",
sagte Innenminister Ralf Jäger. "Mancherorts hat die Natur regelrecht
gewütet. Dadurch ist großer Schaden entstanden. Nur ein Teil davon
ist überhaupt mit Geld zu beheben."

Zwischen dem 31. Mai und 8. Juni tobten deutschlandweit heftige
Unwetter. Am Niederrhein und im Münsterland sowie im Bereich um Bonn
regnete es besonders stark und konzentriert. Teilweise fielen
innerhalb von zwei Stunden 125 Liter pro Quadratmeter. Dadurch traten
Issel und Mehlemer Bach über die Ufer. Dadurch entstanden den
Anwohnern erhebliche Schäden. Die Hilfe wird derzeit Betroffenen in
den Kreisen Borken, Kleve, Rhein-Sieg und Wesel sowie der Stadt Bonn
gewährt. Voraussetzung ist, dass Schäden in Höhe von wenigstens 5.000
Euro entstanden sind, die nicht versichert werden konnten. Neben
Haushalten stellt NRW auch kleinen Gewerbetrieben und
landwirtschaftlichen Betrieben Soforthilfen zur Verfügung für Schäden
von mindestens 10.000 Euro. Anträge können bis zum 15. Juli 2016 bei
der Verwaltung der betroffenen Kreise und der Stadt Bonn gestellt
werden. Diese werden über die Einzelheiten der Soforthilfe
informiert.

Geschädigte Gewerbebetriebe können sich über ihre Hausbank an die
NRW.Bank zur Gewährung von Überbrückungskrediten wenden. Darüber
hinaus hat die landwirtschaftliche Rentenbank ihr Programm
"Liquiditätssicherung" auch für die von Unwettern betroffenen
landwirtschaftlichen Betriebe geöffnet.

"Aufgrund des Klimawandels steigt die Wahrscheinlichkeit für
solche Naturkatastrophen", sagte Jäger. Die künftige schnelle und




reibungslose Hilfe soll für solche Fälle generell festgelegt werden.
Deshalb soll eine Richtlinie über einen Härtefonds erarbeitet werden,
um künftig umgehend Soforthilfen leisten zu können. "Es braucht für
solche Ereignisse ein verlässliches, unbürokratisches und
transparentes Verfahren", betonte Jäger.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des
Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der
Internet-Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
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Datum: 14.06.2016 - 16:49 Uhr
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