Pressemitteilung des Polizeikommissariats Peine
vom 15. Juni 2016 - Aktuelle Informationen und Hinweise der Polizei an alle Radfahrer/Innen
(ots) - Sicherheitshinweise und Informationen der Polizei
Peine an alle Radfahrerinnen und Radfahrer im Landkreis Peine
Die Regentage gehen langsam zu Ende. Zeit, den Sattel wieder
trocken zu wischen und umweltverträglich zur Schule oder zur Arbeit
zu fahren. Leider ist es oft nicht damit getan, sich nur den Sattel
anzusehen.
An ein Rad, das im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden
soll, knüpft der Gesetzgeber einige Forderungen: Neben den
funktionstüchtigen Bremsen, eine für das Vorderrad und eine für das
Hinterrad, müssen am Rad ein weißer Reflektor nach vorne und zwei
rote Reflektoren nach hinten fest angebaut sein. Der Scheinwerfer und
das Rücklicht können dynamo- oder batteriebetrieben sein, müssen im
Fall von "Stecklichtern" funktionstüchtig mitgeführt werden.
Weiterhin sind je 2 Reflektoren in den Pedalen und je ein Paar
Speichenreflektoren in den Rädern vorgeschrieben. Die
Speichenreflektoren können dabei jedoch durch die umlaufenden
reflektierenden Streifen in der Reifenflanke ersetzt werden. Zu guter
Letzt muss sich noch eine Klingel am Rad befinden.
Danach sollte sich jeder Radfahrer wieder vor Augen führen, dass
auch für ihn bestimmte Regeln aus der Straßenverkehrsordnung gelten.
Zunächst einmal haben Radfahrer den ausgewiesenen Radweg oder, wenn
nicht vorhanden, die Fahrbahn zu benutzen. Der Fußweg ist, mit
Ausnahme von Rad fahrenden Kindern bis zum vollendeten 10.
Lebensjahr, nur für Fußgänger da. Der Zebrastreifen oder auch
Fußgängerüberweg ist eine Querungshilfe für Fußgänger. Möchte ein
Radfahrer die Vorteile des Überweges für sich in Anspruch nehmen, hat
er vor dem Überweg abzusteigen und sein Rad zu schieben.
Und dann gibt es auch noch das Rechtsfahrgebot, das allgemein und
im Besonderen auch für Radfahrer gilt. Nur wenn ein gekennzeichneter
und beschilderter Radweg für beide Richtungen ausgewiesen ist, darf
vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden.
Im Jahr 2015 gab es in Stadt und Landkreis Peine 110 registrierte
Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung. Dabei wurden 92 Radfahrer
leicht und schwer verletzt. Bei 27 der verletzten Radfahrern wurde
bei der Unfallaufnahme festgestellt, dass sie Verursacher der
Verkehrsunfälle waren. Bei den verbleibenden 65 verletzten Radfahrern
konnten jedoch in 20 Fällen ebenfalls Regelverstöße festgestellt
werden, 11 x wurde der linke Radweg , 5 x auf dem linken Fußweg
gefahren und 3 x fuhren die Radfahrer über dem Fußgängerüberweg. Ein
Radfahrer wurde von einem Pkw gestreift und verletzt, nachdem er den
vorhandenen Radweg nicht genutzt hatte.
Abschließend sollte jeder Radfahrer seine "Ausrüstung" kritisch
überprüfen. In der heutigen Zeit sollte ein Fahrradhelm nicht mehr
tabu sein, auch eine helle reflektierende Kleidung kann wesentlich
zur Sicherheit der Radfahrer beitragen.
Interessierte Bürger können sich am 25.06.2016, in der Zeit von
10:00 bis 15:00 Uhr, in der Jugendverkehrsschule,
Emil-Werner-Baule-Weg 7, 31224 Peine, rund um das Thema "Radfahren"
informieren.
Für Rückfragen steht bei der Polizei in Peine Herr Ahrens, Telefon
05171/999-0 zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Salzgitter
Polizeikommissariat Peine
Peter Rathai
Telefon: 05171/999-222
E-Mail: peter.rathai(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 15.06.2016 - 11:56 Uhr
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