Fahrt mit Motorroller hat strafrechtliche Konsequenzen
(ots) - Die Fahrt mit einem Motorroller hat für einen
polnischen Bürger nun möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen.
Der 56-Jährige war mit seinem in Polen zugelassenen Roller gestern
Nachmittag über die Stadtbrücke gefahren. An der Weiterfahrt nach
Görlitz hinderte ihn die Bundespolizei. Wie sich herausstellte, war
der Roller-Pilot nicht im Besitz eines Führerscheins. Er war der
Meinung, das Fahrzeug auch ohne Schein fahren zu dürfen. Sein
vermeintlicher Irrtum wurde zunächst mit einer Strafanzeige wegen des
Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis quittiert. Das weitere
Verfahren führt das Polizeirevier Görlitz.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.06.2016 - 12:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1470296
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI LUD
Stadt:
Görlitz
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fahrt mit Motorroller hat strafrechtliche Konsequenzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).