ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

"Bundespolizei packt Reisenden die Koffer" - am 17. Juni

2016 an den mitteldeutschen Flughäfen

ID: 1470696

(ots) - Pünktlich zur schönsten
Zeit des Jahres informiert die Bundespolizei die Reisenden vor ihrem
"Abflug ins Warme", was Sie bei der Urlaubsvorbereitung beachten
sollten.

In diesem Zusammenhang werden wir an den internationalen Flughäfen
Mitteldeutschlands über die Mitnahme von Gegenständen bei einer
Flugreise informieren - was darf überhaupt an Bord des Fliegers und
was nicht? - sowie über die Möglichkeiten, aber auch Grenzen der
Bundespolizei, falls der Ausweis vergessen wurde oder abgelaufen ist.

Die Bundespolizei lädt auch Sie als Medienvertreter recht herzlich
ein, den Ausführungen und nützlichen Tipps unserer Expertenteams, am
17. Juni 2016 von 11:00 bis 12:30 Uhr, an den Flughäfen Leipzig
(Zentraler Check-in)

Dresden (Bürgerfenster Abflugebene, rechts neben der
Fluggastkontrolle)

Erfurt (Zentrale Luftgastkontrolle)

zu folgen. Damit möchten wir auch Ihren Zuschauern, Lesern und
Hörer die Möglichkeit geben, vor Reiseantritt an alle notwendigen
Schritte zu denken.

Wir bitten um Anmeldung bis 16. Juni 14:00 Uhr unter

bpoli.leipzig.oea(at)polizei.bund.de für Leipzig

bpoli.dresden.oea(at)polizei.bund.de für Dresden

bpoli.erfurt.oea(at)polizei.bund.de für Erfurt

Um Ihnen einen ersten Überblick über die Inhalte der Veranstaltung
geben zu können, informieren wir hier vorab über die wichtigsten
Vorschriften und Regularien:

Mitnahme von Gegenständen:

- Mitnahme von Flüssigkeiten ist weiterhin nicht gestattet und

speziell geregelt

- alle (L)iquids, (A)erosols, (G)els müssen in einem

verschließbaren 1-Liter durchsichtigen Plastikbeutel untergebracht
und separat vorgelegt werden

- dabei dürfen die Einzelbehältnisse ein Fassungsvermögen von 100





ml (unabhängig wieviel LAG sich in der Tube, Flacon etc. befindet)
nicht überschreiten

- Ausnahmen bei der Mitnahme von Flüssigkeiten sind: Babynahrung,

Babygetränke für den Zeitraum der Reise (das Kleinkind muss
mitreisen), Arzneimittel und diätetische Lebensmittel

- Messer und andere spitze Werkzeuge mit einer Klingen- oder

Scherenlänge von größer als 6 cm sind verboten

- Geräte und Gegenstände, die bei einer gezielten Anwendung

Gefahren hervorrufen können (angespitzte Wanderstöcke, große
Fotostative) dürfen nicht in der Kabine mitgeführt werden

-Gasfeuerzeuge dürfen nicht in das Großgepäck, dafür darf pro
Person ein Feuerzeug im Handgepäck mitgeführt werden. (Zippo
Feuerzeuge nur ohne Watte).

Ausweis- bzw Passpflicht:

- Kontrollieren Sie mindestens 4-6 Wochen vor Reisebeginn Ihre

Dokumente

- Reicht die Zeit nicht mehr für die Ausstellung eines

Personalausweises oder Reisepasses, besteht zu den
Regelöffnungszeiten in den Meldestellen dennoch die Möglichkeit, sich
ein vorläufiges oder Express Dokument ausstellen zu lassen

- sind alle anderen Mittel ausgeschöpft, kann die Bundespolizei

bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen "Reiseausweis als
Passersatz" (RAP) ausstellen

- diese werden nicht durch jedes Land anerkannt (z.B. Türkei)

Großeltern, die Ihre Enkel oder Eltern die Freunde der Kinder mit
in den Urlaub nehmen, wird geraten, die Einverständniserklärung der
Sorgeberechtigten vor Urlaubsantritt einholen und diese mitzuführen.
Reisen nicht beide Eltern mit dem Kind, hat sich die Grenzbehörde zu
vergewissern, dass beide der Reise zustimmen. Eine schriftliche
Vollmacht ist nicht zwingend erforderlich. Im Einzelfall kann eine
Befragung der Begleitperson und des Kindes ausreichen.

Wertvolle Hinweise und Informationen werden wir auch unter unserem
Twitter Kanal (at)bpol_pir und dort unter dem #Ob8 verbreiten.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Chris Kurpiers
Telefon: +49 (0) 391 56549-504
E-Mail: chris.kurpiers(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Acht international agierende Rauschgifthändler bei der Lieferung von knapp 40 kg Heroin festgenommen - größte Heroinsicherstellung in Baden-Württemberg seit 2007  Bundespolizei packt Reisenden die Koffer
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.06.2016 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1470696
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI MD
Stadt:

Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" "Bundespolizei packt Reisenden die Koffer" - am 17. Juni

2016 an den mitteldeutschen Flughäfen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Bundespolizisten wollen helfen und werden angegriffen ...

Am Samstag, den 25. Juli 2020 bemerkten Bundespolizisten gegen 07:30 Uhr im Rahmen ihrer Bestreifung des Hallenser Hauptbahnhofes eine männliche Person. Der 45-Jährige lag regungslos auf dem Bauch auf einer Grünfläche unweit vom Hauptbahnhof und ...

Alle Meldungen von Bundespolizeiinspektion Magdeburg