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Bundespolizei packt Reisenden die Koffer

ID: 1470697

(ots) - Pünktlich zur schönsten Zeit des Jahres
informiert die Bundespolizei die Reisenden vor ihrem "Abflug ins
Warme", was Sie bei der Urlaubsvorbereitung beachten sollten.

In diesem Zusammenhang werden wir an den internationalen Flughäfen
Mitteldeutschlands über die Mitnahme von Gegenständen bei einer
Flugreise informieren - was darf überhaupt an Bord des Fliegers und
was nicht? - sowie über die Möglichkeiten, aber auch Grenzen der
Bundespolizei, falls der Ausweis vergessen wurde oder abgelaufen ist.

Die Bundespolizei lädt auch Sie als Medienvertreter recht herzlich
ein, den Ausführungen und nützlichen Tipps unserer Expertenteams, am
17. Juni 2016 von 11:00 bis 12:30 Uhr, an den Flughäfen

- Leipzig (Zentraler Check-in)

- Dresden (Bürgerfenster Abflugebene, rechts neben der

Fluggastkontrolle)

- Erfurt (Zentrale Luftgastkontrolle)

zu folgen. Damit möchten wir auch Ihren Zuschauern, Lesern und
Hörer die Möglichkeit geben, vor Reiseantritt an alle notwendigen
Schritte zu denken.

Wir bitten um Anmeldung bis 16. Juni 14:00 Uhr unter

bpoli.erfurt.oea(at)polizei.bund.de für Erfurt

Um Ihnen einen ersten Überblick über die Inhalte der Veranstaltung
geben zu können, informieren wir hier vorab über die wichtigsten
Vorschriften und Regularien:

Mitnahme von Gegenständen:

-Mitnahme von Flüssigkeiten ist weiterhin nicht gestattet und
speziell geregelt

-alle (L)iquids, (A)erosols, (G)els müssen in einem
verschließbaren 1-Liter durchsichtigen Plastikbeutel untergebracht
und separat vorgelegt werden

-dabei dürfen die Einzelbehältnisse ein Fassungsvermögen von 100
ml (unabhängig wieviel LAG sich in der Tube, Flacon etc. befindet)
nicht überschreiten

-Ausnahmen bei der Mitnahme von Flüssigkeiten sind: Babynahrung,




Babygetränke für den Zeitraum der Reise (das Kleinkind muss
mitreisen), Arzneimittel und diätetische Lebensmittel

-Messer und andere spitze Werkzeuge mit einer Klingen- oder
Scherenlänge von größer als 6 cm sind verboten

-Geräte und Gegenstände, die bei einer gezielten Anwendung
Gefahren hervorrufen können (angespitzte Wanderstöcke, große
Fotostative) dürfen nicht in der Kabine mitgeführt werden

-Gasfeuerzeuge dürfen nicht in das Großgepäck, dafür darf pro
Person ein Feuerzeug im Handgepäck mitgeführt werden. (Zippo
Feuerzeuge nur ohne Watte).

Ausweis- bzw Passpflicht:

-Kontrollieren Sie mindestens 4-6 Wochen vor Reisebeginn Ihre
Dokumente

-Reicht die Zeit nicht mehr für die Ausstellung eines
Personalausweises oder Reisepasses, besteht zu den
Regelöffnungszeiten in den Meldestellen dennoch die Möglichkeit, sich
ein vorläufiges oder Express Dokument ausstellen zu lassen

-sind alle anderen Mittel ausgeschöpft, kann die Bundespolizei
bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen "Reiseausweis als
Passersatz" (RAP) ausstellen

-diese werden nicht durch jedes Land anerkannt (z.B. Türkei)

Großeltern, die Ihre Enkel oder Eltern die Freunde der Kinder mit
in den Urlaub nehmen, wird geraten, die Einverständniserklärung der
Sorgeberechtigten vor Urlaubsantritt einholen und diese mitzuführen.
Reisen nicht beide Eltern mit dem Kind, hat sich die Grenzbehörde zu
vergewissern, dass beide der Reise zustimmen. Eine schriftliche
Vollmacht ist nicht zwingend erforderlich. Im Einzelfall kann eine
Befragung der Begleitperson und des Kindes ausreichen.

Wertvolle Hinweise und Informationen werden wir auch unter unserem
Twitter Kanal (at)bpol_pir und dort unter dem #Ob8 verbreiten.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Erfurt
Michael Oettel
Telefon: 0361 65983 - 521
E-Mail: michael.oettel(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


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Datum: 16.06.2016 - 10:00 Uhr
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Thüringen / Erfurt



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