Bundespolizei packt Reisenden die Koffer" - am 17. Juni 2016 am Flughafen Leipzig/Halle
(ots) - Pünktlich zur schönsten Zeit des Jahres informiert
die Bundespolizei die Reisenden vor ihrem "Abflug ins Warme", was Sie
bei der Urlaubsvorbereitung beachten sollten.
In diesem Zusammenhang werden wir am Flughafen leipzig / Halle
über die Mitnahme von Gegenständen bei einer Flugreise informieren -
was darf überhaupt an Bord des Fliegers und was nicht? - sowie über
die Möglichkeiten, aber auch Grenzen der Bundespolizei, falls der
Ausweis vergessen wurde oder abgelaufen ist.
Die Bundespolizei lädt auch Sie als Medienvertreter recht herzlich
ein, den Ausführungen und nützlichen Tipps, am 17. Juni 2016 von
11:00 bis 12:30 Uhr, an den Leipzig (Zentraler Check-in)zu folgen.
Damit möchten wir auch Ihren Zuschauern, Lesern und Hörer die
Möglichkeit geben, vor Reiseantritt an alle notwendigen Schritte zu
denken.
Um Ihnen einen ersten Überblick über die Inhalte der Veranstaltung
geben zu können, informieren wir hier vorab über die wichtigsten
Vorschriften und Regularien:
Mitnahme von Gegenständen:
- Mitnahme von Flüssigkeiten ist weiterhin nicht gestattet und
speziell geregelt
- alle (L)iquids, (A)erosols, (G)els müssen in einem
wiederverschließbaren 1-Liter durchsichtigen Plastikbeutel
untergebracht und separat vorgelegt werden
- dabei dürfen die Einzelbehältnisse ein Fassungsvermögen von 100
ml (unabhängig wieviel LAG sich in der Tube, Flacon etc.
befindet) nicht überschreiten
- Ausnahmen bei der Mitnahme von Flüssigkeiten sind: Babynahrung,
Babygetränke für den Zeitraum der Reise (das Kleinkind muss
mitreisen), Arzneimittel und diätetische Lebensmittel
- Messer und andere spitze Werkzeuge mit einer Klingen- oder
Scherenlänge von größer als 6 cm sind verboten
- Geräte und Gegenstände, die bei einer gezielten Anwendung
Gefahren hervorrufen können (angespitzte Wanderstöcke, große
Fotostative) dürfen nicht in der Kabine mitgeführt werden
- Gasfeuerzeuge dürfen nicht in das Großgepäck, dafür darf pro
Person ein Feuerzeug mitgeführt werden. (Zippo Feuerzeuge nur
ohne Watte).
Ausweis- bzw Passpflicht:
- Kontrollieren Sie mindestens 4-6 Wochen vor Reisebeginn Ihre
Dokumente
- Reicht die Zeit nicht mehr für die Ausstellung eines
Personalausweises oder Reisepasses, besteht zu den
Regelöffnungszeiten in den Meldestellen dennoch die Möglichkeit,
sich ein vorläufiges oder Express Dokument ausstellen zu lassen
- sind alle anderen Mittel ausgeschöpft, kann die Bundespolizei
bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen "Reiseausweis als
Passersatz" (RAP) ausstellen
- diese werden nicht durch jedes Land anerkannt (z.B. Türkei)
Großeltern, die Ihre Enkel oder Eltern die Freunde der Kinder mit
in den Urlaub nehmen, wird geraten, die Einverständniserklärung der
Sorgeberechtigten vor Urlaubsantritt einholen und diese mitzuführen.
Reisen nicht beide Eltern mit dem Kind, hat sich die Grenzbehörde zu
vergewissern, dass beide der Reise zustimmen. Eine schriftliche
Vollmacht ist nicht zwingend erforderlich. Im Einzelfall kann eine
Befragung der Begleitperson und des Kindes ausreichen.
Wertvolle Hinweise und Informationen werden wir auch unter unserem
Twitter Kanal (at)bpol_pir und dort unter dem #Ob8 verbreiten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Leipzig
Pressesprecher
Jens Damrau
Telefon: 0341-99799 106 o. Mobil: 0172/305 12 80
E-Mail: bpoli.leipzig.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir
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Datum: 16.06.2016 - 10:23 Uhr
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