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"Bundespolizei packt Ihre Koffer" am 17. Juni 2016 an den mitteldeutschen Flughäfen

ID: 1470847

(ots) - Pünktlich zur schönsten Zeit des Jahres informiert
die Bundespolizei die Reisenden vor ihrem "Abflug ins Warme", was Sie
bei der Urlaubsvorbereitung beachten sollten.

In diesem Zusammenhang werden wir an den internationalen Flughäfen
Mitteldeutschlands über die Mitnahme von Gegenständen bei einer
Flugreise informieren - was darf überhaupt an Bord des Fliegers und
was nicht? Außerdem wird auf die Möglichkeiten aber auch Grenzen der
Bundespolizei hingewiesen, falls der Ausweis vergessen oder
abgelaufen ist .

Die Bundespolizei lädt auch Sie als Medienvertreter recht herzlich
ein, den Ausführungen und nützlichen Tipps unserer Expertenteams zu
folgen:

Ort: Dresden Flughafen

Datum: Freitag der 17. Juni 2016

Zeit: von 11:00 bis 12:30 Uhr

Damit möchten wir auch Ihren Zuschauern, Lesern und Hörer die
Möglichkeit geben, vor Reiseantritt an alle notwendigen Schritte zu
denken.

Wir bitten um Anmeldung bis 16. Juni 14:00 Uhr unter

bpoli.dresden.oea(at)polizei.bund.de für Dresden oder Tel.
0351/81502-2020

Um Ihnen einen ersten Überblick über die Inhalte der Veranstaltung
geben zu können, informieren wir hier vorab über die wichtigsten
Vorschriften und Regularien:

Mitnahme von Gegenständen:

-Mitnahme von Flüssigkeiten ist weiterhin nicht gestattet und
speziell geregelt -alle (L)iquids, (A)erosols, (G)els müssen in
einem verschließbaren 1-Liter durchsichtigen Plastikbeutel
untergebracht und separat vorgelegt werden -dabei dürfen die
Einzelbehältnisse ein Fassungsvermögen von 100 ml (unabhängig wieviel
LAG sich in der Tube, Flacon etc. befindet) nicht überschreiten. -
Ausnahmen bei der Mitnahme von Flüssigkeiten sind: Babynahrung,
Babygetränke für den Zeitraum der Reise (das Kleinkind muss




mitreisen), Arzneimittel und diätetische Lebensmittel. -Messer und
andere spitze Werkzeuge mit einer Klingen- oder Scherenlänge von
größer als 6 cm sind verboten - Geräte und Gegenstände, die bei
einer gezielten Anwendung Gefahren hervorrufen können (angespitzte
Wanderstöcke, große Fotostative) dürfen nicht in der Kabine
mitgeführt werden. -Gasfeuerzeuge dürfen nicht in das Großgepäck,
dafür darf pro Person ein Feuerzeug im Handgepäck mitgeführt werden.
(Zippo Feuerzeuge nur ohne Watte)

Ausweis- bzw Passpflicht:

-Kontrollieren Sie mindestens 4-6 Wochen vor Reisebeginn Ihre
Dokumente -Reicht die Zeit nicht mehr für die Ausstellung eines
Personalausweises oder Reisepasses, besteht zu den
Regelöffnungszeiten in den Meldestellen dennoch die Möglichkeit, sich
ein vorläufiges oder Express Dokument ausstellen zu lassen - sind
alle anderen Mittel ausgeschöpft, kann die Bundespolizei bei
Vorliegen aller Voraussetzungen einen "Reiseausweis als Passersatz"
(RAP) ausstellen -diese werden nicht durch jedes Land anerkannt
(z.B. Türkei)

Großeltern, die Ihre Enkel oder Eltern die Freunde der Kinder mit
in den Urlaub nehmen, wird geraten, die Einverständniserklärung der
Sorgeberechtigten vor Urlaubsantritt einholen und diese mitzuführen.
Reisen nicht beide Eltern mit dem Kind, hat sich die Grenzbehörde zu
vergewissern, dass beide der Reise zustimmen. Eine schriftliche
Vollmacht ist nicht zwingend erforderlich. Im Einzelfall kann eine
Befragung der Begleitperson und des Kindes ausreichen.

Wertvolle Hinweise und Informationen werden wir auch unter unserem
Twitter Kanal (at)bpol_pir sowie dem #Ob8 verbreiten.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Holger Uhlitzsch/Patrick Seiler
Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


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Datum: 16.06.2016 - 12:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: BPOLI DD
Stadt:

Dresden



Kategorie:

Polizeimeldungen



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