Festnahme nach Wohnungseinbruch
(ots) - Am Sonntagmorgen ist es der Polizei Papenburg
gelungen, einen Mann festzunehmen, der in der Nacht in ein Haus an
der Straße Kaltentange eingebrochen war. Der 32-jährige bulgarische
Staatsangehörige war gegen kurz nach 0 Uhr durch Einschlagen einer
Plexiglasscheibe und Aufhebeln einer Tür in das Wohnhaus
eingedrungen. In der Küche füllte er einen dort aufgefundenen
Mülleimer mit Lebensmitteln und Werkzeugen. Der Hausbewohner, ein
38-jähriger Mann, wurde durch die dabei verursachten Geräusche auf
den Einbrecher aufmerksam. Unter Vorhalt eines Stuhles stellte er
sich diesem entgegen und drohte damit, die Polizei zu rufen. Der
Einbrecher hielt seinerseits ein zur Tat mitgebrachtes
Schlachtermesser in der Hand, ergriff dann aber die Flucht. Dabei
verlor er das Messer, Teile des Diebesgutes und einen an ihn
adressierten Brief. Er stieg in sein vor dem Haus stehendes Auto und
fuhr davon. Die Beamten aus Papenburg konnten den Täter später in dem
Wohnwagen eines Bekannten festnehmen. Auch sein nicht angemeldetes
Fluchtfahrzeug wurde dort gefunden. Der Mann schweigt zu den
Vorwürfen. Das Amtsgericht Papenburg hat auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Osnabrück Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen.
Er wurde in die JVA Lingen eingeliefert.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Dennis Dickebohm
Telefon: 0591 87 104
E-Mail: pressestelle(at)pi-el.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-el.polizei-nds.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Hinweis auf gestohlenen Fendt-Traktor nach Veröffentlichung -1 Bild-">
Datum: 21.06.2016 - 13:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1472925
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-EL
Stadt:
Heede
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Festnahme nach Wohnungseinbruch"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).