Haftbefehle vollstreckt
(ots) - Gestern Morgen nahmen Bundespolizisten einen
37-jährigen Mann aus Polen fest. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Freiburg vor. Im Vorfeld hatte ihn das Amtsgericht
Emmendingen Ende 2014 wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe i.
H. v. 4010,08 Euro verurteilt. Letztlich sorgte der Chef des
Verurteilten dafür, dass dieser von einem Freiheitsentzug verschont
blieb, in dem er die offenen Forderungen bis auf den letzten Cent
beglich.
Wenige Stunden später klickten bei einem 36-Jährigen ebenfalls die
Handfesseln. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Landshut
eine Fahndungsausschreibung per Haftbefehl veranlasst. Gegen den
polnischen Bürger urteilte vorher das Amtsgericht Freising wegen
Erschleichens von Leistungen und verhing eine Geldstrafe. 298,50 Euro
aus dem eigenen Portemonnaie sorgten dafür, dass auch dieser
Festgenommene auf freiem Fuß blieb.
In der letzten Nacht war es schließlich ein 40-jähriger polnischer
Staatsangehöriger, der zur Dienststelle mitgenommen wurde. Im
Vergleich zu seinen beiden Landsmännern fehlte ihm allerdings
entweder ein gnädiger Chef bzw. eine gut gefüllte Geldbörse. Weil er
die vom Amtsgericht Bad Hersfeld wegen fahrlässiger Trunkenheit im
Verkehr angeordnete Geldstrafe i. H v. 300,00 Euro nicht zahlen
konnte, wanderte er hinter Gitter.
Alle drei Festnahmen erfolgten in der Nähe der
Autobahnanschlussstelle Kodersdorf.
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Datum: 23.06.2016 - 13:03 Uhr
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