Teurer Ausflug zur Kieler Woche: Zwei Urlauber missachten Rotlicht am Bahnübergang
(ots) - Heute Morgen gegen 02.45 Uhr wurden Beamte der
Bundespolizei am Bahnhof in Eckernförde Zeuge eines
lebensgefährlichen Fehlverhaltens. Der Regionalzug aus Kiel fuhr in
den Bahnhof Eckernförde ein, die Reisenden verließen den Zug und
warteten vor dem Bahnübergang für Fußgänger.
Zwei Männer, die es offensichtlich eilig hatten, missachteten das
Rotlicht und liefen noch unter der sich senkenden Bahnschranke durch
und überquerten die zweigleisige Bahnstrecke.
Die beiden Bundespolizisten schritten sofort ein, konnten jedoch
den "unerklärlichen Leichtsinn" nicht mehr verhindern. Sie stellten
die Beiden jedoch gleich zur Rede.
Die beiden Männer, zwei Urlauber im Alter von 45 und 50 Jahren,
wurden auf ihr Fehlerhaften hingewiesen. Nicht nur, dass sie sich
selbst in Lebensgefahr begeben hatte sondern sie waren auch ein
schlechtes Vorbild für die 40 Reisenden, die "es richtig gemacht
haben" und vor dem Bahnübergang stehen blieben.
Die beiden Camper erwartet jetzt ein Bußgeldverfahren (bis zu
350,- Euro Bußgeld)
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flensburg
Valentinerallee 2a
24941 Flensburg
Pressesprecher
Hanspeter Schwartz
Telefon: 0461/3132-104 o. Mobil: 0160/8946178
Fax: 0461/ 31 32 - 107
E-Mail: bpoli.flensburg.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_kueste
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.06.2016 - 15:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1475773
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-FL
Stadt:
Eckernförde
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Teurer Ausflug zur Kieler Woche: Zwei Urlauber missachten Rotlicht am Bahnübergang"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Flensburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).