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Urteil: Zehn Monate Haft ohne Bewährung!

ID: 1477104

(ots) - Einmischen in Amtshandlungen, Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte. Handlungen, wie sie die Beamten der
Bundespolizei mittlerweile leider beinahe täglich an und in Münchens
Bahnhöfen, Haltepunkten, in Zügen und S-Bahnen erleben. In einem
zurückliegenden Fall vom 19. Juli 2015 fällte, wie erst jetzt bekannt
wurde, das Amtsgericht München (Az.: 842 Ds 231 Js 229945/15) ein
bereits rechtskräftiges Urteil.

Am 19. Juli letzten Jahres wollten Bundespolizisten im Bereich des
Ostbahnhofes die Personalien eines mittlerweile 23-jährigen Türken
feststellen. Dieser hatte sich zuvor aggressiv in die informatorische
Befragung einer Zeugin eingemischt.

Der Angeklagte führte keine Personalpapiere mit sich, sollte die
Beamten deswegen zur Dienststelle begleiten. Auf dem Weg zur Wache
schubste der Türke, der in Ramersdorf wohnt, einen Beamten und
bedrohte ihn. Kurz darauf versuchte der 23-Jährige gezielt mit dem
Ellenbogen nach dem Bundespolizisten zu stoßen, traf jedoch nicht.
Auf dem Weg zur Dienststelle beleidigte der Angeklagte mehrere
Beamte. Auf der Dienststelle versuchte der Türke mit dem unbeschuhten
Fuß gegen den Kopf eines weiteren Beamten zu treten, traf jedoch
nicht.

Der Angeklagte gab am 23. Mai vor dem Amtsgericht München an, dass
sich die Vorfälle durchaus so ereignet haben könnten. Aufgrund
erheblicher Alkoholisierung, der Gutachter errechnete 1,74 Promille
zur Tatzeit, habe er jedoch keine konkrete Erinnerung mehr. Laut
Zeugen hatte sich der Türke mehrfach in Amtshandlungen eingemischt.
Wiederholten Aufforderungen, den Bereich zu verlassen, kam er nicht
nach.

Das Gericht urteilte, dass zwei Taten der Körperverletzung als
schwerwiegendste Delikte vorlagen. Aufgrund der konkreten
Begehungsweise der Taten war es reiner Zufall, dass durch die
Handlungen des Angeklagten keine Verletzungen eingetreten sind.





Erhebliche und auch einschlägige Vorstrafen, die Tatsache, dass
der Angeklagte zur Tatzeit unter Bewährungsauflage stand, zudem erst
wenige Wochen vor der Tat zuvor zu einer Bewährungsstrafe verurteilt
worden war, sowie die tateinheitliche Begehungsweise mehrerer Delikte
mit sehr gefährlicher Tatausführung führte zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten.




Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Telefon: 089 515 550 215
E-Mail: bpoli.muenchen.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der
räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im
Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 111 zu
erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
oben genannter Kontaktadresse.


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Datum: 30.06.2016 - 08:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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