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Bundespolizei Trier zieht Wochenendbilanz

ID: 1478852

(ots) - Die Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen der
Bundespolizei Trier im Grenzraum waren am Wochenende sehr
erfolgreich: Drei Haftbefehle und noch zahlreiche weitere
Feststellungen beschäftigten die Grenzfahnder.

Bereits am Freitagvormittag konnte ein 61-jähriger Deutscher ohne
gültige Fahrerlaubnis auf der Autobahn A64 bei Trier aus dem Verkehr
gezogen und Autobahnpolizei Schweich übergeben werden.

Auch am Hauptbahnhof Trier wurde gefahndet: Hier ging den Beamten
kurz nach elf Uhr ein 41-Jähriger ins Netz. Die Staatsanwaltschaft
Oldenburg suchte den Deutschen wegen Vorenthalten oder Veruntreuen
von Arbeitsentgelt mit Haftbefehl. Weil der Gesuchte die fällige
Geldstrafe in Höhe von 1290 Euro nicht bezahlen konnte, muss er nun
eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen im Trierer Gefängnis
absitzen.

Gegen Mittag wurde ein Franzose in der Nähe von Trier
kontrolliert. In seinem Schuh fanden die Fahnder fünf Gramm
Marihuana. Der 35-Jährige war auf dem Weg zu einem Musikfestival nach
Köln. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen
das Betäubungsmittelgesetz.

Am Nachmittag um 15:30 Uhr wurde die Reise von zwei Albanern auf
der Autobahn A64 beendet. Die 28- und 37- jährigen Männer konnten
nicht die erforderlichen Dokumente für einen Aufenthalt in
Deutschland vorlegen. Nach Ermittlungen bei den französischen
Behörden durften die Männer zurück nach Frankreich fahren. Die
Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes
gegen das Aufenthaltsgesetz ein.

Auch am folgenden Samstag setzte sich der Fahndungserfolg der
Bundespolizei Trier fort.

Kurz nach Mitternacht wurde ein 28-jähriger Kroate auf der
Autobahn A64 angehalten. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass
gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kleve bestand. Das




Amtsgericht Geldern hatte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von
1300 Euro wegen der Beihilfe zu einem Verstoß gegen das
Aufenthaltsgesetz verurteilt. Da der Gesuchte die Summe bezahlen
konnte, blieb ihm eine 28-tägige Freiheitsstrafe erspart.

Am Vormittag konnte kurz vor elf Uhr ein weiterer Haftbefehl
vollstreckt werden. Die Bundespolizisten nahmen einen 42 Jährigen am
Hauptbahnhof Trier fest. Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft
Frankenthal einen Haftbefehl wegen des besonders schweren Falls des
Diebstahls erlassen. Der Deutsche konnte die Geldstrafe von 4500 Euro
nicht bezahlen und wurde in das Trier Gefängnis verbracht. Dort
verbüßt er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier
Stephan Frücht
Pressestelle
Telefon: +49 651 43 678-1008
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


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Datum: 04.07.2016 - 13:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: BPOL-TR
Stadt:

Trier.



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