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Bundespolizei Konstanz: Zwei Haftbefehle beiÜberstellung festgestellt

ID: 1478893

(ots) - Weil es ihm mit seiner deutschen Duldung nicht
gestattet war, sich in der Schweiz aufzuhalten, wurde am letzten
Freitag (1. Juli) ein Tunesier durch die Schaffhauser Polizei nach
Deutschland überstellt. Der Mann wurde gegen 12:00 Uhr auf dem
Bundespolizeirevier im Bahnhof Singen durch Beamte der Bundespolizei
Konstanz empfangen. Dabei stellte sich heraus, dass er in Deutschland
mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde.

Demnach war der 42-Jährige durch die Staatsanwaltschaften
Heilbronn und Karlsruhe im April und Mai dieses Jahres wegen
Erschleichen von Leistungen und Diebstahl zur Festnahme
ausgeschrieben wurden. Dem Mann drohte eine insgesamt 125-tägige
Ersatzfreiheitsstrafe, die er auf dem Revier jedoch durch Zahlung
einer Geldstrafe in Höhe von 785 Euro abwenden konnte. Bereits gegen
12:30 Uhr konnte er die Dienststelle wieder verlassen.




Rückfragen bitte an:

Benjamin Fritsche
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Pressesprecher
Emmishofer Straße 20
78462 Konstanz
Telefon: 07531 1288 - 103 (zentral: -0)
E-Mail: bpoli.konstanz.oea(at)polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz(at)polizei.bund.de

Internet: www.bundespolizei.de
Internet: www.komm-zur-bundespolizei.de
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Datum: 04.07.2016 - 14:28 Uhr
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Ansprechpartner: BPOLI-KN
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