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Kreis SL-FL - Eine ereignisreiche Kontrollschicht

ID: 1479521

(ots) - Am Montag (04.07.2016) deckten
Polizeibeamte des PABR Nord, Fachdienst Schleswig, neben Fahrten ohne
Führerschein und ohne Versicherung, auch eine Drogenfahrt auf. Einer
der Fahrer versuchte durch eine falsche Namensnennung dem Verfahren
zu entgehen.

Gegen 13.30 Uhr kontrollierten die Polizisten einen 20jährigen
Autofahrer auf der L39, Höhe Klein Rheide. Sie hatten bei ihm
aufgrund seiner auffälligen Pupillen schnell den Verdacht, dass er
unter Drogeneinfluss stehen könnte. Der fällige Test bestätigte dies,
denn er war positiv auf THC und Amphetamin. Sollte das
Blutprobenergebnis den Vortest bestätigten, erwarten den Fahranfänger
500 Bußgeld ein Fahrverbot und Punkte im Verkehrszentralregister in
Flensburg.

Fast zur selben Zeit war eine Zivilstreife in Jübek unterwegs. Da
das hintere Kennzeichen stark verunreinigt war, kontrollierten sie
einen Mercedes in der Straße Dörpstraat. Da der Fahrer angeblich
keinerlei Papiere dabei hatte, wurden seine Personalien zunächst
mündlich aufgenommen und anschließend über die Leitstelle überprüft.
Was dabei herauskam, weckte das Interesse der beiden Polizisten: Die
angegebenen Personalien stimmten nicht und der Halter war nicht im
Besitz eines Führerscheins. Als sie den Fahrer mit den
Halterpersonalien ansprachen, reagierte dieser prompt. Seine
ausweglose Lage sah dieser nach mehrfacher Leugnung ein und
überreichte nun doch seinen Personalausweis. Als einer der Polizisten
das Kennzeichen säuberte fiel auf, dass der Pkw im Oktober 2013 zum
TÜV gemusst hätte. Da der Fahrer immer noch nicht im Besitz einer
Fahrerlaubnis war, erwartet ihn neben dem entsprechenden Verfahren
auch ein Bußgeld für den überschrittenen TÜV und eine Geldstrafe
wegen der falschen Namensangabe.

Etwa eine Stunde später verfolgten sie einen Traktor mit Anhänger




auf der L22 in Süderfahrenstedt. Der mitgeführte Anhänger hatte ein
25 km/h-Schild. Der 35jährige Treckerfahrer war jedoch deutlich
schneller unterwegs, so dass der Anhänger hätte zugelassen und
versichert sein müssen.

Deutlich schneller als 25 km/h war auch ein Rollerfahrer auf der
gleichen Landstraße gegen 18.00 Uhr unterwegs. Auch hier gelang es
der Streife den 19jährigen Fahrer anzuhalten und zu kontrollieren.
Dieser hatte lediglich eine Mofaprüfbescheinigung und nicht den
erforderlichen Führerschein der Klasse AM. Er zeigte sich einsichtig.
Die Weiterfahrt wurde untersagt, bis der Roller wieder gedrosselt
ist. Der junge Mann hat mit einem Verfahren wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis zu rechnen.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Franziska Jurga
Telefon: 0461/484-2011
E-Mail: pressestelle.flensburg(at)polizei.landsh.de


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Datum: 05.07.2016 - 15:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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