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Pressemeldung des PK Wildeshausen vom 10.07.2016

ID: 1481598

(ots) - Wildeshausen

Fahren ohne Fahrerlaubnis Am Samstag, gegen 11:48 Uhr,
kontrollierten Beamte den Pkw eines 32 jährigen Wildeshausers in der
Ahlhorner Straße. Es wurde festgestellt, dass der ausgehändigte
bulgarische Führerschein des Fahrzeugführers eine Totalfälschung war.
Der Führerschein wurde sichergestellt. Es besteht der Verdacht, dass
der Wildeshauser nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Gegen den
32 Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die
Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

In der Dr.-Klingenberg-Straße wurde am Samstag, gegen 17:29 Uhr,
ein Lkw mit Anhänger festgestellt. Bei einer Überprüfung des Gespanns
wurde festgestellt, dass der 23 jährige Fahrzeugführer aus Vechta
nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Eine
Strafanzeige wurde gefertigt. Dem 23 Jährigen wurde die Weiterfahrt
untersagt.

Trunkenheit im Straßenverkehr Der Pkw eines 58 Jährigen
Wildeshausers wurde am Samstag, gegen 21:17 Uhr, in der Ahlhorner
Straße kontrolliert. Im Rahmen der Verkehrskontrolle wurde
festgestellt, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss
alkoholischer Getränke stand. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab
einen Wert von 0,56 Promille. Gegen den Wildeshauser wurde ein
Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Fahrt durfte er
nicht fortsetzen.

Dötlingen Fahren ohne Versicherungsschutz Gegen 16:40 Uhr stellen
Beamten des PK Wildeshausen am Samstag in der Bundesstraße einen Pkw
aus Delmenhorst fest. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde
festgestellt, dass der Pkw nicht pflichtversichert war. Gegen den 45
Jährigen Fahrzeugführer aus Delmenhorst wurde ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde ihm
untersagt.

Hude Verkehrsunfall durch alkoholisierte Fahrzeugführerin Am
Sonntag, gegen 00:15 Uhr, kollidierte ein Pkw gegen drei geparkte




Fahrzeuge in der Heinrichstraße. Durch Beamte der Polizeistation Hude
wurde festgestellt, dass die 54 jährige Unfallverursacherin aus Hude
deutlich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein
Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,85 Promille. Der
Fahrzeugführerin wurde eine Blutprobe entnommen. Gegen sie wurde ein
Strafverfahren eingeleitet. Der Führerschein der 54 Jährigen wurde
einbehalten. Der entstande Schaden beträgt ca. 6000 EUR.




Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Herr Schmitz
Telefon: 04431/9410
E-Mail: pressestelle(at)pi-del.polizei.niedersachsen.de
Internet: www.polizei-delmenhorst.de


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Datum: 10.07.2016 - 11:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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