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Mann zündet verbotene Pyrotechnik im Hauptbahnhof Magdeburg

ID: 1481613

(ots) - Am 09.07.2016, gegen 05:20 Uhr vernahmen Beamte
der Bundespolizei im Personentunnel des Hauptbahnhofes Magdeburg
wenigstens Mal ohrenbetäubende Knallgeräusche. Sofort suchten die
Beamten den Tunnel auf. Es bestand keine Gefährdung für, die zu der
Zeit glücklicherweise wenigen Reisenden. Zeugen sagten aus, dass ein
Mann mehrere sehr laute Böller gezündet habe. Die Beamten stellten
einen 30-jährigen alkoholisierten Mann, der zögerlich zugab, die
verbotene Pyrotechnik im Personentunnel gezündet zu haben. Die
Beamten fanden bei dem Mann zwölf weitere verbotene
Pyrotechnikartikel. Der 30-Jährige wird sich nun wegen des Verstoßes
gegen das Sprengstoffgesetz verantworten müssen.

Die Bundespolizei weist auf die bestehende Gesetzeslage und
Gefahren im Umgang/Verkehr mit Pyrotechnik hin. Die unter anderem aus
Polen eingeführte Pyrotechnik ohne Prüfzeichen ist gefährlich und mit
erheblichen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die
Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei korrekter
Anwendung zu schwersten Verletzungen führen. Abgetrennte Gliedmaßen
und schwere Brandverletzungen im Kopfbereich sind keine Seltenheit.
Personen, welche nicht gewerbsmäßig mit diesen Feuerwerkskörpern
umgehen, erfüllen den Straftatbestand gemäß § 40 Sprengstoffgesetz.
In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die durch die
Bundesanstalt für Materialforschung -und prüfung (BAM) zugelassen
worden sind. Diese verfügen über ein entsprechendes Zulassungszeichen
(z.B. BAM-PII_1912 oder CE) und über Gebrauchshinweise in deutscher
Sprache.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Chris Kurpiers
Telefon: +49 (0) 391 56549-504
E-Mail: chris.kurpiers(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de




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drucken  als PDF  an Freund senden   Pressebericht der Polizeidirektion Limburg vom 10.07.2016  Pressemeldung der Polizeidirektion Hochtaunus
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Datum: 10.07.2016 - 11:50 Uhr
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