Unberechtigte Baggerseenutzung
(ots) - Wörth u.a.; Am 10.07.2016 wurde mehrfach
durch Eigentümer der Baggerseen im Dienstgebiet mitgeteilt, dass
Personen unberechtigt baden würden und es teilweise auch durch das
Abstellen von Fahrzeug im absoluten Halteverbot zu Behinderungen
kommt. Nicht alle Örtlichkeiten seien bedenkenlos zu betreten. Wenn
Sie eine Abkühlung suchen, dann erkundigen Sie sich bitte vorher wo
durch die Verbandsgemeinden das Baden erlaubt und ungefährlich (!)
ist. Die Ordnungsbehörden der Verbandsgemeinden ahnden Verstöße mit
Bußgeldern.
Rückfragen bitte an:
POLIZEIPRÄSIDIUM RHEINPFALZ
Polizeiinspektion Wörth
Sachbereich Verkehr / Öffentlichkeitsarbeit
Hanns-Martin-Schleyer-Straße 2
76744 Wörth am Rhein
Telefon 07271 9221-43
Telefax 07271 9221-63
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Datum: 11.07.2016 - 11:13 Uhr
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