Faustmesser im Handgepäck - Strafanzeige durch die Bundespolizei am Flughafen Hamburg
(ots) -
Mit dem Flugzeug von Hamburg nach Wien. Vorher durch die
Luftsicherheitskontrolle am Flughafen. Im Handgepäck ein Faustmesser.
Stopp! Das ist eine Straftat.
Als gestern Abend eine 49-jährige Österreicherin am Flughafen zur
Luftsicherheitskontrolle erschien und ihr Handgepäck zur Kontrolle
vorlegte, stellten Luftsicherheitsassistenten fest, dass die Frau ein
Faustmesser in der Tasche hatte.
Ein Faustmesser ist ein verbotener Gegenstand nach dem
Waffengesetz. Erwerb und Besitz sowie das Führen sind verboten.
Bundespolizisten stellten das Messer sofort sicher. Gegen die
49-Jährige wurde eine Strafanzeige erstattet und zudem eine
Sicherheitsleistung von 150,00 Euro erhoben.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte die Frau ihren
Flug nach Wien antreten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Höhe von 1,9 Millionen Euro im Jahr 2015 sichergestellt" alt=" Konstanz: Die Arbeit der Ermittler des
Kompetenz-Zentrums Bootskriminalität zahlt sich aus/Sachwerte in
Höhe von 1,9 Millionen Euro im Jahr 2015 sichergestellt">
Datum: 12.07.2016 - 16:28 Uhr
Sprache: Deutsch
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