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Warnung vor telefonischem Telefonbetrug mit Rentenbezug - Heiligenhaus / Kreis Mettmann - 1607060

ID: 1483484

(ots) -
Aus aktuellem Anlass warnt die Polizei vor der aktuellen
Trickdiebmasche eines Telefonbetrügers, der leider gerade erst in
Heiligenhaus erfolgreich war, aber auch jederzeit an anderem Ort
zuschlagen könnte.

In vorliegendem Fall erhielt ein lebensälteres Ehepaar aus
Heiligenhaus am Dienstagmittag des 12.07.2016, gegen 12.00 Uhr, den
unerwarteten Anruf eines Unbekannten, der sich als Mitarbeiter des
zuständigen Rentenamtes ausgab. Dieser war offenbar gut vorbereitet
und informiert, denn nach Angaben des 78-jährigen Geschädigten wusste
der Anrufer scheinbar nicht nur über die Personalien, sondern auch
die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des angerufenen
Ehepaares recht gut Bescheid.

Sehr schnell kam der Anrufer dann aber auch zur Sache, indem er
behauptete, dass die Rentner in der Vergangenheit zu viel Rente
bezogen hätten und deshalb sofort einen Betrag von 2.500,- Euro
zurückerstatten müssten. Bei Nichtzahlung drohte er mit rechtlichen
Schritten, Anzeige und Pfändung. Leider wurden die Geschädigten nicht
misstrauisch, als der unbekannte Anrufer für die geforderte Zahlung
auf ein Empfängerkonto in Thailand und beim Überweisungsweg auf einen
US-amerikanischen Anbieter von weltweitem Bargeldtransfer bestand.
Der verunsicherte Geschädigte führte noch am gleichen Tag die
geforderte Geldüberweisung von 2.500,- Euro durch, was ihn zusätzlich
auch noch eine Überweisungsgebühr von 125,- Euro kostete.

Offenbar beflügelt durch seinen kriminellen Erfolg, rief der
unbekannte Betrüger am folgenden Mittwochmorgen des 13.07.2016 gleich
noch einmal unter gleicher Nummer an, um weitere 1.400,- Euro zu
fordern. Diesmal allerdings holten sich die Heiligenhauser Rentner
schnellen Rat bei einem Rechtsanwalt, der natürlich sofort zur
Anzeige des Betruges bei der Polizei riet.





Bisher liegen der Polizei noch keine konkreten Hinweise zu
Identität und Herkunft des aktuellen Telefonbetrügers vor. Weitere
Ermittlungsmaßnahmen wurden jedoch veranlasst, ein Strafverfahren
eingeleitet.

Aus konkretem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann
kreisweit nachfolgende Präventionshinweise für möglicherweise
gleichgelagerte Fälle:

-Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als
Behördenvertreter, Rechtsberater, Finanzdienstleiter oder Amtsträger
ausgeben und dabei dubiose finanzielle Leistungen von Ihnen fordern.
Das gilt ganz besonders, wenn Überweisungen ins Ausland oder
ungewöhnliche Überweisungswege gefordert werden.

-Geben Sie keine Details zu ihren familiären oder finanziellen
Verhältnissen preis.

-Bezahlen Sie niemals ohne genauere Prüfung. Halten Sie vor der
Begleichung finanzieller Forderungen unbedingt Rücksprache mit
anderen Familienmitgliedern, Verwandten und Bekannten oder suchen Sie
rechtliche Beratung bei vertrauenswürdigen Stellen Ihrer Wahl.

-Übergeben Sie auch niemals Geld oder andere Werte persönlich
ungeprüft und ohne Zeugen an unbekannte Personen.

-Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Sie vermuten, dass es
ein Telefonbetrüger auf Sie abgesehen hat - Notrufnummer 110.

-Wenden Sie sich auch an die Polizei, wenn Sie bereits Opfer
geworden sind: die Opferschutzbeauftragten vom Kommissariat
Vorbeugung helfen Ihnen gerne.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann


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Datum: 13.07.2016 - 14:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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