ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

(BAB 6, Wattenheim) Hohe Beanstandungsquote bei Kraftomnibuskontrolle:

ID: 1483601

(ots) -
Am Mittwoch (13.07.2016) führte der Schwerverkehrskontrolltrupp
der Polizeidirektion Neustadt eine Kraftomnibuskontrolle auf der BAB
6 in Höhe der Tank- und Rastanlage "Pfalz" in Wattenheim durch. An
der Kontrolle beteiligten sich neben Polizeibeamten des
Polizeipräsidiums Rheinpfalz, Polizeipräsidiums Koblenz,
Polizeipräsidiums Westpfalz und der Bereitschaftspolizei auch Beamte
der Länder Hessen und Baden-Württemberg. Weitere Unterstützung kam
von der Bundespolizei, dem Zoll, dem Ausländeramt der Kreisverwaltung
Bad Dürkheim, dem Gewerbeaufsichtsamt der SGD Süd, dem Bundesamt für
Güterverkehr und dem Landesbetrieb für Mobilität. Insgesamt nahmen 70
Kräfte an der Kontrolle teil. Gerade die Beförderung von Personen in
Bussen birgt nicht unerhebliche Verletzungsgefahren, wenn die
gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten werden. An die Führer von
Kraftfahrzeugen, die Personen befördern, werden hohe Anforderungen
gestellt, ebenso an die Fahrzeuge selbst, in denen die Menschen
befördert werden. Im Rahmen dieser Kontrolle wurde die Einhaltung der
personenbezogenen sowie fahrzeuggebundenen technischen Vorschriften
überprüft. Die Fahrzeugführer im gewerblichen Personenverkehr müssen
uneingeschränkt verkehrstüchtig sein, deshalb erfolgte jeweils eine
Überprüfung auf Alkohol- oder Drogeneinfluss. Sie müssen weiterhin
die für das geführte Fahrzeug entsprechende Fahrerlaubnis sowie eine
Berufskraftfahrerqualifikation vorweisen. Sie müssen sich an
vorgegebene Lenk- und Ruhezeiten halten und an
Geschwindigkeitsbegrenzungen halten sowie Genehmigungen oder Lizenzen
für den gewerblichen Personenverkehr mitführen. Die Fahrzeuge wurden
einer umfangreichen Überprüfung auf Betriebs- und Verkehrssicherheit
unterzogen. Es wurde geprüft, ob mitzuführende Feuerlöscher,
Warnwesten, Unterlegkeile, windsichere Handlampen und das




Erste-Hilfe-Material an Bord war und ob Reversiereinrichtungen, die
Türnotbetätigungen, die Notausstiege, Nothämmer, die Trittstufen und
der Fußbodenbelag den speziellen Vorschriften entsprach. Besonderes
Augenmerk wurde auf das Fahrgestell, die Bremsen und die Bereifung
gelegt. Aber auch die Fahrgäste mancher Busse wurden eingehend
kontrolliert. Es wurde überprüft, ob Haftbefehle oder sonstige
Ausschreibungen vorlagen und ob die mitgeführten Ausweisdokumente
echt waren. Der Zoll führte stichprobenartige Kontrollen des
mitgeführten Gepäcks durch, um möglichen Waffen-, Drogen-,
Zigaretten- oder Alkoholschmuggel aufzudecken. Insgesamt wurden elf
Busse von den Beamten unter die Lupe genommen. Gleich bei dem ersten
kontrollierten Bus stellten die Beamten eine Vielzahl von Verstößen
fest. Der ausländische Reisebus mit Gepäckanhänger wies einen
defekten Reifen am Anhänger auf. Der Unternehmer war zwar im Besitz
einer gültigen Genehmigungsurkunde, jedoch stellte sich heraus, dass
der im Linienverkehr fahrende Bus Haltestellen anfuhr, die nicht
genehmigt waren. Dieser vorsätzliche Verstoß wird von der zuständigen
Ahndungsbehörde mit einem Bußgeld in Höhe von 2000.-Euro belegt. Des
Weiteren beanstandeten die kontrollierenden Beamten Verstöße gegen
die Lenk- und Ruhezeiten der Vier-Fahrer-Besatzung. Zu guter Letzt
durchsuchten Beamte des Zoll die Gepäckstücke der Reisenden und
stellten bei einer Person 300 Zigaretten zu viel fest. Diese mussten
vor Ort nachversteuert werden. Bei einem anderen, ebenfalls
ausländischen Kleinbus mit Anhänger, wurde erkannt, dass dem
Unternehmen gar keine Genehmigung erteilt worden war. Die sechs
Fahrgäste durften daraufhin nicht mehr weiterfahren und müssen
anderweitig schauen wie sie an ihr Fahrziel kommen. An diesem Bus
waren zudem drei Reifen abgefahren und es fehlte das vorgeschriebene
EG-Kontrollgerät zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten. Der
Fahrer musste deswegen eine Sicherheitsleistung für das zu erwartende
Bußgeld in Höhe von 145.-- Euro direkt bezahlen. Wegen der fehlenden
Genehmigung, dem Nichteinbau des EG-Kontrollgeräts und wegen der
abgefahrenen Reifen wurde bei dem Unternehmer eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 3.575.-Euro erhoben, die ebenfalls
sofort beglichen werden musste. Insgesamt wurden elf Busse
kontrolliert, sieben davon wurden beanstandet, zwei Bussen wurde die
Weiterfahrt untersagt. Es wurden fünf Ordnungswidrigkeitenanzeigen
gefertigt, ebenfalls fünf Berichte an das Bundesamt für Güterverkehr
gesandt, zwölf Anzeigen gingen an das Gewerbeaufsichtsamt, eine
Verwarnung und drei Mängelberichte wurden ausgestellt. Bemängelt
wurden demnach Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, fehlende oder
nicht mitgeführte Genehmigungsurkunden, fehlende Warnleuchten und
abgelaufenes Erste-Hilfe-Material. Die Polizei wird auch zukünftig
immer wieder Buskontrollen durchführen, da auf diesem Sektor bei
Kontrollen immer eine hohe Beanstandungsquote erreicht wird.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Zentrale Verkehrsdienste
67105 Schifferstadt
Telefon 06235/495-308

http://s.rlp.de/POLPDNW

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.07.2016 - 16:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1483601
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDNW
Stadt:

Wattenheim - BAB 6



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" (BAB 6, Wattenheim) Hohe Beanstandungsquote bei Kraftomnibuskontrolle:"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizeidirektion Neustadt/Weinstra (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Polizeidirektion Neustadt/Weinstra