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Jugendliche Dummheit ging wirklich nach hinten los - Heiligenhaus- 1607063

ID: 1483700

(ots) -
Am nächtlich frühen Donnerstagmorgen des 14.07.2016, gegen 03.30
Uhr, wurden Anwohner einer Siedlungsstraße im Heiligenhauser
Wohngebiet Hetterscheidt von einem lauten Unfallgeräusch aus dem
Schlaf geweckt und riefen deshalb die Polizei. Eine
Streifenwagenbesatzung fand die Unfallstelle dann auch nach nur
kurzer Suche an einer zur Straße gelegenen Garage. In der offenen
Garage fiel den Beamten ein darin ungewöhnlich schräg geparkter und
deutlich beschädigter PKW auf, dessen vordere rechte Beifahrertüre in
Öffnungsrichtung nach vorne umgeknickt war. Zudem war das Heck des
Wagens offenbar auch gegen Gegenstände geprallt, die innerhalb der
Garage an deren Rückwand lagerten.

Im Zuge polizeilicher Ermittlungen konnte das Unfallgeschehen
schnell geklärt werden. Denn als Unfallfahrer stellte sich der
15-jährige Sohn des in der Nähe wohnenden Fahrzeughalters heraus.
Gegenüber der Polizei gestand der Jugendliche im Beisein seiner
Mutter ein, dass er mit dem PKW der Familie, zusammen mit einem
gleichaltrigen Freund aus Heiligenhaus, eine nächtliche Spritztour
hatte machen wollen. Dafür stibitzte der 15-Jährige kurzentschlossen
den Fahrzeugschlüssel aus der Wohnung der Familie, um damit den vor
der offenen Garage geparkten Wagen in Betrieb zu nehmen. Als er aber
schon nach kürzester Zeit bemerkte, dass er den PKW nicht wirklich
bedienen konnte, wollte er das dabei nach vorne gerollte Fahrzeug
rückwärts in die vorherige Ausgangsposition zurücksetzen. Dieses
Vorhaben ging dann im wahrsten Sinn des Wortes nach hinten los. Denn
bei dieser Aktion verlor er die Kontrolle über den PKW. Der Wagen
krachte mit geöffneter Beifahrertüre rückwärts in die Garage und
wurde dabei an der gesamten Beifahrerseite beschädigt, bevor der
jugendliche Fahrer den PKW gerade noch rechtzeitig vor der




Garagenrückwand zum Stillstand bringen konnte.

Beim Geständnis des jungen Mannes aus Heiligenhaus stellten die
Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Jugendlichen fest. Ein an
Ort und Stelle durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert knapp
unter 0,6 Promille (0,29 mg/l). Deshalb wurde zur Beweisführung, im
eingeleiteten Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter
Alkoholeinfluss, die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet
und in Anwesenheit der Mutter durchgeführt. Zusätzlich zur
Strafanzeige fertigten die Beamten der Heiligenhauser Polizei auch
einen Bericht an das zuständige Straßenverkehrsamt.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

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http://www.polizei.nrw.de/mettmann


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Datum: 14.07.2016 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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