Haftstrafe wegen Erschleichen von Leistungen
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(ots) - Am Abend des 17. Juli überprüften Beamte der
Bundespolizei eine 40-jährige Frau, nachdem sie mittellos und ohne
Fahrausweis mit einem ICE von Karlsruhe nach Offenburg gekommen war.
Hierbei wurde eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft München
wegen Erschleichen von Leistungen festgestellt. Da die Geldstrafe in
Höhe von 600 Euro nicht beglichen werden konnte und zusätzlich noch
ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München, ebenfalls
wegen Erschleichen von Leistungen bestand, wurde die Frau ins
Gefängnis gebracht.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Offenburg
Dieter Hutt
Telefon: 0781/9190-103
E-Mail: bpoli.offenburg.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 18.07.2016 - 10:09 Uhr
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