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Spielregeln in der realen Welt beachten: Polizei warnt vor Unachtsamkeit

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(ots) -


Seit Ende letzter Woche machen Polizeibeamtinnen und beamte im
Landkreis Friesland und in der Stadt Wilhelmshaven vermehrt die
gleichen Beobachtungen:

Menschen, die mit dem Handy in der Hand dem Smartphone-Spiel "Pokémon
GO" nachgehen und sich dafür zum Teil auch in größeren Gruppen
zusammenfinden.

Eine derartige Ansammlung führte am vergangenen Wochenende am
Wilhelmshavener Südstrand zu dem ersten Polizeieinsatz, der in diesem
Zusammenhang registriert wurde.

Wie bereits berichtet, versammelten sich dort am Samstag in der Zeit
zwischen 22:00-22:50 Uhr ca. 50 Personen, die mit ihren Smartphones
animierte Fabelwesen jagen wollten. Hierdurch fühlten sich Gäste
eines anliegenden Hotels gestört. Nachdem die Beamten die
Pokémon-Jäger zur Ruhe ermahnten, konnten diese anschließend ihre
Monsterjagd fortsetzen. Weitere Einsätze, die im Zusammenhang mit dem
Smartphone Spiel stehen, sind der Polizei für den hiesigen
Zuständigkeitsbereich nicht bekannt.

Polizeihauptkommissar Dominik Tjaden, Beauftragter für
Verkehrssicherheit in der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland,
rät: 
"Beachten Sie die Spielregeln in der realen Welt, damit der Spielspaß
nicht ins Abseits gerät!"

Damit die Spielfreude für Groß und Klein keinen Abbruch erleidet,
appelliert die Polizei an die Vernunft der Spielerinnen und Spieler,
die reale Umgebung mit den tatsächlich existenten Gefahren nicht aus
den Augen zu verlieren und achtsam zu sein. Das unzulässige und
sorglose Überqueren einer Fahrbahn zu Fuß oder mit dem Fahrrad als
auch das abrupte Abbremsen als Autofahrer kann verheerende Folgen
haben.

Für Radfahrer und PKW-Fahrer gilt: Die Handynutzung, auch bereits das
Halten des Handys, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Radfahrer
können mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro rechnen. PKW-Fahrer




hingegen erwartet bereits ein Bußgeldverfahren, d.h. 60 Euro und
einen Punkt in Flensburg. Wer beim Tippen mehrfach erwischt wird, dem
droht sogar ein Fahrverbot.

Aber auch Fußgänger können bei einem Fehlverhalten, das zu einem
Unfall führt, belangt werden.

Neben der Beachtung der Verkehrssicherheit sollten weiterhin die
Besitz- und Eigentumsverhältnisse Anderer akzeptiert werden. D.h. auf
das Betreten fremder Grundstücke kann eine Anzeige wegen
Hausfriedenbruch folgen.

Bei Kindern und Jugendlichen sollten insbesondere die Eltern den
Spielspaß ihrer Schützlinge begleiten und auf die Gefahren hinweisen.








Rückfragen bitte an:

Janina Schäfer

Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de


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Datum: 19.07.2016 - 08:27 Uhr
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Ansprechpartner: POL-WHV
Stadt:

Wilhelmshaven



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