Zeugin zu Geldstrafe verurteilt
(ots) - Bereits im Dezember 2015 war eine 61-jährige
Gelsenkirchenerin vom zuständigen Amtsgericht in Gelsenkirchen zu
einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verurteilt worden. Die
Gelsenkirchenerin hatte im Rahmen ihrer Vernehmungen nachweislich
falsche Angaben in Bezug auf das Verhalten der eingesetzten
Polizeibeamten in dem polizeilichen Einsatz vom 01.01.2015 in der
Jakobstraße in Gelsenkirchen Bismarck gemacht (s. hierzu:
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/2920172. Diese Angaben
hatte sie auch gegenüber den zahlreichen Vertretern der örtlichen und
überörtlichen Meiden gemacht. Die 61-Jährige hatte zunächst Berufung
gegen dieses Urteil eingelegt. Im Verlauf der nun folgenden
Verhandlung am 07.06.2016 vor dem Landgericht in Essen zog sie ihren
Antrag zurück.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Torsten Sziesze
Telefon: 0209 / 365 2011
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
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Datum: 19.07.2016 - 10:55 Uhr
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