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Pressemitteilung Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes(ProPK)und der Kinderschutzorganisation ECPAT Deutschland e.V.; Sexuelle Ausbeutung von Kindern ist weltweit strafbar

ID: 1485891

(ots) - Polizei und ECPAT Deutschland, die
Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung,
weisen Reisende auf Meldemöglichkeiten für auffällige Beobachtungen
hin / Jede Meldung hilft, weitere Taten zu verhindern Seit vielen
Jahren setzen sich ECPAT Deutschland und die Polizei zusammen mit
anderen Partnern gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im
Tourismus durch deutsche Reisende ein. Gerade in der Haupturlaubszeit
weisen sie auf Meldemöglichkeiten hin, über die jeder Reisende
Verdachtsmomente oder Straftaten melden kann. Mit Erfolg: Es werden
immer mehr Fälle bekannt.

Die im Auftrag von ECPAT erstellte Studie "Viele Fälle - wenig
Verurteilungen!" unterstreicht die ersten Erfolge der online
Meldemöglichkeit unter www.nicht-wegsehen.net. In den ersten
anderthalb Jahren seit der Schaltung der Seite sind 58 Meldungen
eingegangen, bei 29 Meldungen handelte es sich um
Kindeswohlgefährdungen aufgrund von Gewalteinwirkung. Der begründete
Verdacht auf sexuelle Ausbeutung Minderjähriger war in 21 Fällen
gegeben. Davon handelte es sich bei knapp der Hälfte um Vorkommnisse
mit Auslandsbezug mit deutschen Reisenden oder Touristen als Täter.

"Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist eine Straftat. Und zwar
weltweit", sagt Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen
Kriminalprävention der Länder und des Bundes. "Täter aus Deutschland
können für ihre im Ausland begangenen Taten auch in Deutschland
angeklagt und verurteilt werden. Deswegen ist es entscheidend, dass
Reisende ihre auffälligen Beobachtungen melden und damit eine
Strafverfolgung von reisenden Sexualstraftätern ermöglichen."

Bevor die Meldeplattform www.nicht-wegsehen.net im Jahr 2014
eingerichtet wurde, erreichten ECPAT nur zwischen fünf und zehn
Meldungen pro Jahr. Gründe für die nun gestiegene Hinweisbereitschaft




ist die verstärkte Sensibilisierung von Reisenden und die Bewerbung
der schnell zugänglichen und anonymen Meldemöglichkeit über
Plakatkampagnen an Flughäfen, Bahnhöfen, Inflight Spots und
diesjährig auch in Bürgerämtern, in denen Reisende beispielsweise
ihre Reisepässe verlängern.

Neben der Zunahme von Meldungen zeigt die aktuell erschienene
ECPAT-Studie die Lücken in der Strafverfolgung bei Fällen des
sexuellen Missbrauchs von Kindern im Ausland durch deutsche
Täterinnen und Täter auf. Bundesweit wurden Gerichte sowie alle
Landeskriminalämter angeschrieben, 150 Stellen meldeten sich darauf
zurück. Die Abfrage ergab 38 Gerichtsverfahren gegen deutsche
Tatverdächtige in den vergangenen zehn Jahren. Von den gemeldeten
Verfahren endeten nicht alle mit einer Verurteilung. Auch wurde in
keinem der Fälle eine Entschädigungsleistung an die betroffenen
Kinder entrichtet. Ein weiteres Ergebnis der Studie: Die genaue
Anzahl der Verfahren konnte nicht ermittelt werden, da Straftaten mit
Auslandsbezug bislang an keiner Stelle systematisch erfasst werden.
"Ermittlungen bei dieser Art der grenzübergreifenden Kriminalität
stellen für alle Beteiligten eine Herausforderung dar. Daher ist jede
einzelne Verhaftung und Verurteilung eines reisenden
Sexualstraftäters als großer Erfolg zu betrachten", betont die
Autorin der Studie Dr. Dorothea Czarnecki von ECPAT Deutschland.

Ermittlungen können an einfachen Faktoren wie langen
diplomatischen Geschäftswegen, Sprachbarrieren,
Aufenthaltsbestimmungsrechten von minderjährigen Tatopfern,
mangelndem Bewusstsein von Richterinnen und Richtern oder
unterschiedlichen Standards der Beweissicherung im Gastland
scheitern. Auch verschiedene Vorschriften zur Vernehmung von Kindern
sowie die Zeitspanne zwischen Tat und Verfahren können die
Glaubwürdigkeit der Aussagen von Opferzeuginnen und -zeugen
beeinträchtigen.

Deswegen setzen sich die Polizei und ECPAT durch die
Bekanntmachung der Meldemöglichkeiten unter www.nicht-wegsehen.net
dafür ein, dass alle Kinder weltweit vor sexuellem Missbrauch
geschützt werden und Zugang zum Rechtsweg haben. Dafür müssen Fälle
bekannt werden, damit Täter und Täterinnen sich nicht länger sicher
fühlen können.

So können Sie Ihre Beobachtungen melden: Wenn Sie Auffälliges
beobachten, zögern Sie nicht, dies zu melden. Unter
www.nicht-wegsehen.net können Sie Ihre Verdachtsmomente weltweit
unabhängig von den Kenntnissen der jeweiligen Landessprache schnell,
einfach und wenn gewünscht anonym mitteilen.

Auffällige Situation? Sie haben auffällige Situationen beobachtet,
in denen Kinder gefährdet sein könnten, doch Sie sind sich nicht
sicher, ob dies bereits als eine Straftat gilt? Auf der Internetseite
können Sie Ihre Beobachtung der Kinderschutzorganisation ECPAT
mitzuteilen. Jede Meldung trägt dazu bei, Kinder gezielter vor
Ausbeutung und sexueller Gewalt zu schützen.

Straftat? Sie haben eine Straftat beobachtet? Ihre Meldung wird
über die Internetseite direkt an das Bundeskriminalamt
weitergeleitet. Die Experten des BKA unterziehen Ihre Meldung einer
ersten sorgfältigen Auswertung und kontaktieren Sie bei Nachfragen.
Informationen, die als rechtlich relevant erachtet werden, gehen
weiter an die zuständigen Landeskriminalämter oder - bei
internationalen Fällen - an Interpol/Europol.

Nähere Informationen über die Studie "Viele Fälle - wenig
Verurteilungen! Sexuelle Ausbeutung von Kindern im Ausland durch
deutsche TäterInnen. Recherchen in Deutschland, Kambodscha und
Vietnam" erhalten Sie unter: www.ecpat.de

Diese Pressemitteilung sowie weitere Informationen gibt es im
Internet unter: www.polizei-beratung.de/presse




Rückfragen bitte an:

Polizeiliche Kriminalprävention
der Länder und des Bundes (ProPK)
Zentrale Geschäftsstelle
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
Telefon (07 11) 5401-2062
Telefax (07 11) 2268000
presse(at)polizei-beratung.de


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Datum: 19.07.2016 - 10:30 Uhr
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