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Autofahrer verwechselt Landesstraße mit Autobahn

ID: 1486484

(ots) - Am vergangenen Sonntag (17. Juli)
befuhr ein Polizist des Mindener Verkehrsdienstes gegen 14 Uhr mit
dem zivilen ProVida - Krad die L 770 im Bereich Petershagen in
Richtung Wiedensahl, als der erfahrene Beamte eine auch für ihn nicht
alltägliche Situation erlebte.

Im Rückspiegel erkannte er, wie ein VW - Geländewagen aus Richtung
Lahde kommend zunächst augenscheinlich ohne ausreichenden
Sicherheitsabstand hinter einem anderen Pkw fuhr und an diesem in
Höhe der Abfahrt zur L 772 vorbeizog. Nun beschleunigte der
48-jährige VW-Fahrer sein Gefährt immer mehr und näherte sich zügig
dem Zweirad. Der Motorradpolizist befuhr zu dem Zeitpunkt einen mit
50 km/h beschilderten Streckenabschnitt. Diese Geschwindigkeit schien
dem Raser nicht ausreichend zu sein, sodass der Autofahrer mit
erheblich zu hoher Geschwindigkeit den Linksabbiegerfahrstreifen
nutzte, um zügig an dem Motorrad vorbei zu kommen.

Im Bereich "Ilsebäumen" wurde der VW auf circa 150 km/h
beschleunigt. 100 km/h sind dort zulässig. In der Anschließenden mit
Verkehrszeichen beschilderten 70 km/h - Zone, beschleunigte der Mann
den Pkw weiter auf einen Wert von 190 km/h. Dies geschah trotz
wiederholter Aufstellung des Verkehrszeichens mit 70
km/h-Beschränkung. Die gefahrene Strecke weist mehrere Kreuzungen
auf, sowie den Hinweis Wildwechsel.

Als der Motorradpolizist in einem günstigen Moment das Auto
überholen und anhalten konnte, zeigte sich der aus Berlin stammende
Fahrer überrascht über das zivile Motorrad. So ein Zweirad kannte der
Großstädter noch nicht.

Die genaue Videoauswertung steht noch aus. Der Bußgeldkatalog
endet für diese Ordnungswidrigkeit bei einer
Geschwindigkeitsübertretung von über 70 km/h. Hier sind dann eine
Bußgeldstrafe von 600 Euro, zwei Punkten und drei Monate Fahrverbot




fällig. Aufgrund der Fahrweise und der erheblichen
Geschwindigkeitsüberschreitung kommt in diesem Fall "vorsätzliche
Begehung" zum Tragen. Dieses hätte eine erhebliche Erhöhung des
Bußgeldes zur Folge.




Rückfragen bitte an:

Polizei Minden-Lübbecke

Telefon: 0571/8866-1300 od. 1301
E-Mail: pressestelle.minden(at)polizei.nrw.de


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Datum: 20.07.2016 - 10:00 Uhr
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