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Bundespolizei nimmt Taschendieb im Zug fest

ID: 1487321

(ots) - Gestern Nachmittag haben Beamte der
Bundespolizeiinspektion Karlsruhe einen Taschendieb in einem
Fernverkehrszug festgenommen. Der 32-jährige Mann steht im dringenden
Verdacht, eine 42-jährige Frau, auf der Fahrt von Frankfurt am Main
nach Karlsruhe, bestohlen zu haben.

Als die Reisende kurzzeitig auf ihrem Sitzplatz eingeschlafen war,
nutzte der Täter die hilflose Lage aus und entwendete das Bargeld aus
dem Portemonnaie, welches sich in dem am Boden abgestellten Rucksack
der Geschädigten befand. Zunächst bemerkten die weiteren Reisenden
nichts von dem Diebstahl, da der Mann so tat, als ob er sich die
Schuhe binden würde. Dabei ging er äußerst professionell vor.

Nach dem Diebstahl verließ er fluchtartig den Sitzplatz und begab
sich in einen anderen Reisezugwagen. Die Geschädigte bemerkte kurz
darauf den Verlust ihres Geldes.

Ein Zugbegleiter konnte den Tatverdächtigen anhand der
Personenbeschreibung von drei Zeugen feststellen und festhalten.

Die verständigten Bundespolizisten konnten den Mann, nach Ankunft
des Zuges im Hauptbahnhof Karlsruhe, vorläufig festnehmen.

Der Beschuldigte führte keine Ausweisdokumente mit sich und wurde
zur Dienststelle verbracht. Bei der Durchsuchung wurden mehrere
Geldscheine, im Wert von ca. 200 Euro, aufgefunden und
sichergestellt. Die Stückelung stimmte mit dem entwendeten Geld
überein.

Anhand der Finderandrücke konnte die Identität des 32-jährigen
festgestellt werden. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der
Personalien stellten die Beamten fest, dass der Mann bereits mehrfach
polizeilich in Erscheinung getreten ist u.a. wegen Diebstahls,
Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das
Aufenthaltsgesetz. Erst im März dieses Jahres wurde er aus einer drei
monatigen Haftstrafe entlassen.





Der Mann wurde bereits zwölf Mal erkennungsdienstlich behandelt
und hatte mehrfach falsche Personalien angegeben. Die Nationalität
konnte bisher nicht abschließend geklärt werden. Zudem verfügte er
über keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente und hält sich
unerlaubt in Deutschland auf.

Weiterhin wurde festgestellt, dass er mit zwei Haftbefehlen wegen
Diebstahls und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz gesucht wird. Er
wurde zu Geldstrafen von insgesamt 540 Euro, ersatzweise 54 Tagen
Haft, verurteilt. Der Verhaftete konnte die Geldstrafen nicht
bezahlen und wurde gestern Abend in eine Justizvollzugsanstalt
eingeliefert.

Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen besonders
schweren Falls des Diebstahls, Erschleichen von Leistungen,
unerlaubter Einreise sowie unerlaubten Aufenthalts eingeleitet.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wird ein
Antrag auf Untersuchungshaft gestellt und der Beschuldigte einem
Haftrichter vorgeführt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Carolin Bartelt
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea(at)polizei.bund.de
www.polizei.bund.de


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Datum: 21.07.2016 - 15:15 Uhr
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