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Schleswig - Ermittlungserfolg der Mordkommission Flensburg durch DNA-Reihenuntersuchung im Mordfall Erna Ganz aus dem Jahr 1982

ID: 1487349

(ots) - Die DNA -Spur 1218 führte zum Täter.

Am 01.07.1982 wurde die 73jährige Rentnerin Erna Ganz durch
Angehörige tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Schnell war klar, dass
hier ein brutales Verbrechen vorlag. Frau Ganz wurde ermordet,
beraubt und sexuell missbraucht.

Die intensiven und langwierigen Ermittlungen der Mordkommission
Flensburg führten damals nicht dazu, dass die Tat aufgeklärt werden
konnte. Der Fall wurde jedoch nie zu den Akten gelegt. Immer wieder
hat die Mordkommission aufgrund von Hinweisen und neuen
Ermittlungsmethoden an der Aufklärung des Verbrechens gearbeitet. Im
Jahre 2012 konnte unter Anwendung neuester kriminaltechnischer
Untersuchungs-methoden ein entscheidender Durchbruch erzielt werden.
Es gelang den Kriminaltechnikern des Landeskriminalamts
Schleswig-Holstein, ein DNA - Profil nachzuweisen, welches
zweifelsfrei dem Täter zuzuordnen war.

In Zusammenarbeit mit der operativen Fallanalyse (OFA) beim
Landeskriminalamt war zusätzlich ein Täterprofil erstellt worden. Die
Ermittler gingen davon aus, dass der mutmaßliche Täter Bezüge zum
Wohnort des Opfers hatte.

Die Mordkommission der Bezirkskriminalinspektion Flensburg und der
Kapitaldezernent der Staatsanwaltschaft Flensburg beantragten
daraufhin einen richterlichen Beschluss zur Durchführung einer DNA -
Reihenuntersuchung.

Das Amtsgericht Flensburg erließ den Beschluss zur DNA -
Reihenuntersuchung. Der ausgewählte Personenkreis ergab sich aus dem
angelegten Raster, nämlich dem Wohnortbereich / Tatortumkreis, einem
festgelegten Zeitraum, sowie einer Alters - und Geschlechtsstruktur.

Am ersten Juniwochenende 2013 - begleitet und unterstützt durch
eine große Medienbeteiligung - begann die Abnahme von Speichelproben.
Der ausgewählte Personenkreis war durch die Mordkommission Flensburg




schriftlich in die Bugenhagenschule Schleswig - unweit vom damaligen
Tatort - eingeladen worden.

Von den weit über 1000 betroffenen Personen, die in das Raster
fielen, kamen zirka 700 Personen bereits an diesem Wochenende der
Aufforderung nach und gaben ihren Mundschleimhautabstrich
(Speichelprobe) freiwillig ab. Darunter waren auch Angehörige - davon
einige Frauen - von bereits verstorbenen, aber in die Ermittlungen
einbezogenen Personen. Die herausragende Resonanz auf den Aufruf der
Polizei zeigt, dass das Interesse der Bevölkerung, diese brutale Tat
nach vielen Jahren doch noch aufzuklären, sehr hoch war. Die
Speichelroben wurden in der Folge durch die Rechtsmedizin Kiel
analysiert und ausschließlich mit der Spur abgeglichen, die an einem
1982 sichergestellten Beweismittel gefunden wurde.

Die weiteren Ermittlungen und Abklärungen konzentrierten sich
sodann auf die Personen, die nicht erschienen und/oder verzogen
waren. Nicht bei allen ins Raster fallenden Personen oder deren
Angehörigen im Bundesgebiet war es einfach, den Wohnort zu ermitteln.
Dies war zum Teil sehr zeitaufwendig und erforderte eine akribische
Ermittlungsarbeit.

Die Mordkommission entschloss sich ergänzend, den Fall mit den
neuen Ermittlungsansätzen in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY" am
07.05.2014 zu präsentieren. Auch hier gaben die Zuschauer wieder
Hinweise zu dem Fall. Jedoch erbrachten auch sie keinen
entscheidenden Durchbruch in den Ermittlungen.

Die Abarbeitung der noch offenen Speichelproben aus dem Raster der
Reihen-untersuchung wurde von den Ermittlern akribisch fortgesetzt.
Bis zum 14. Juli 2016 waren sodann DNA-Profile von 1217 Personen
überprüft worden.

Mit der Spur 1218 wurde ein 51jähriger Mann, der mittlerweile in
Ostholstein wohnhaft war, kontaktiert. Er sagte den Ermittlern seine
Teilnahme an dem D N A - Test an seinem Wohnort zu. Jedoch flüchtete
er anschließend in Richtung Süddeutschland. Durch gezielte
Fahndungsmaßnahmen konnte er aber am 14.07.2016 in Saarbrücken
festgenommen werden. Dort wurde er von einem Ermittlerteam der
Mordkommission Flensburg aufgesucht und eingehend vernommen. In der
Vernehmung gestand der Mann, als damalig 17jähriger die Gewalttat an
Erna Ganz verübt zu haben. Der Mann wurde auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Flensburg dem zuständigen Haftrichter in
Saarbrücken vorgeführt, der einen vom Amtsgericht Schleswig
erlassenen Untersuchungshaftbefehl verkündet hat.

Die Abnahme der Speichelprobe und der anschließend durchgeführte
Abgleich mit den DNA-Spuren des Mordfalles durch die Kriminaltechnik
(KT) das LKA Kiel erbrachten schließlich den endgültigen Nachweis
zur Tatklärung.

Die Mordkommission Flensburg ist erleichtert, durch die
akribischen und lang andauernden Ermittlungen den Mordfall Erna Ganz
in Zusammenarbeit mit vielen eingebundenen Polizeidienststellen, dem
Landeskriminalamt Kiel (OFA / KT) und der Rechtsmedizin Kiel geklärt
zu haben.

Insbesondere geht der Dank jedoch an alle Personen, die dem Aufruf
zur Abgabe einer Speichelprobe gefolgt sind und somit ihren Beitrag
zur Aufklärung ebenso geleistet haben wie die zahlreichen
Hinweisgeber.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Franziska Jurga
Telefon: 0461/484-2011
E-Mail: pressestelle.flensburg(at)polizei.landsh.de


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Datum: 21.07.2016 - 16:15 Uhr
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