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Verkehrsunfall mit einem Kind? - Immer die Polizei rufen!

ID: 1487508

(ots) - 2015 hat die Polizei Münster 107 Verkehrsunfälle
mit Beteiligung von Kindern aufgenommen, 96 Unfälle mit verletzten
Kindern, davon erlitten 16 Kinder schwere Verletzungen!!

Im Straßenverkehr sind Kinder auf die Vorsicht und die besondere
Aufmerksamkeit von uns Erwachsenen angewiesen.

Kinder sind nicht in der Lage, den Verkehr richtig einzuschätzen.
Sie sind neugierig, spontan, erfinderisch und wollen ihre Welt
entdecken. Gefahren und Folgen erkennen sie noch nicht, das
Gefahrenbewusstsein entwickelt sich erst ab dem 4. Lebensjahr.
Unfallforschungen haben ergeben, dass Kinder bis zum 14. Lebensjahr
bei einem Verkehrsunfall die Frage nach eigenen Verletzungen häufig
verneinen, erst recht, wenn sie von dem anderen Unfallbeteiligten
selbst oder einer anderen fremden Person am Ort des Geschehens
befragt werden. Die Kinder sind stark erschrocken, sehen manches Mal
bei sich, begründet oder unbegründet, einen Teil der Verantwortung
für den Unfall und wollen einfach nur eines: nach Hause - zu Mama und
/ oder Papa.

Richtiges Verhalten für die Unfallbeteiligten oder Zeugen
unmittelbar nach dem dramatischen Ereignis bewahrt Kinder unter
Umständen vor Folgeschäden: Ruhe bewahren! Mit dem Kind sprechen,
beruhigen und nicht allein lassen - bitte keine unnötige Nähe
erzwingen - Kinder neigen häufig zu Distanz zu Fremden.

Verständigen Sie immer die Polizei oder den Rettungsdienst, wenn
ein Kind angefahren wurde.

Auch bei scheinbar unverletzten Kindern ist immer eine Übergabe an
die Polizei oder an Sanitäter aus oben angegebenen Gründen notwendig,
die dann mit den Eltern, Erziehungsberechtigten oder sonstigen
Angehörigen Kontakt aufnehmen.




Kontakt für Medienvertreter:

Polizei Münster
Antonia Linnenbrink
Telefon: 0251-275-1010




E-Mail: pressestelle.muenster(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/muenster


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Datum: 22.07.2016 - 10:23 Uhr
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