Fahren ohne Fahrerlaubnis mit frisiertem Roller
(ots) - Einbeck (tm)
Einbeck, Hubeweg
Freitag, 22.07.16, 18.30 Uhr
Am Freitag Nachmittag wurde ein 17-jähriger Einbecker mit seinem
Roller kontrolliert.
Bei der Feststellung diverser Umbauten am Roller gab der junge
Mann dann freiwillig an, dass der Roller ca. 42 km/h schnell sei.
Laut Fahrzeugpapieren handelte es sich aber um einen 25-er Roller.
Aufgrund der Umbauten und damit einhergehenden höheren
Geschwindigkeit benötigte der Mann eine Fahrerlaubnis für das
Fahrzeug, welche er aber noch nicht erworben hat.
Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt, ein Strafverfahren wegen des
Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Anschließend wurde er in die Obhut seiner Mutter übergeben.
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Datum: 24.07.2016 - 07:20 Uhr
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