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Schulanfang: Polizei gibt Tipps zum sicheren Busfahren

ID: 1490439

(ots) - Am Donnerstag der nächsten
Woche, 4. August, ist in Niedersachsen Schulanfang. Viele
Schülerinnen und Schüler werden dann erstmals eigenständig mit dem
Bus zur Schule und wieder nach Hause fahren. Es können Erstklässler
aber auch Fünftklässler sein. Im Landkreis Emsland sind es insgesamt
etwa 2500 Schülerinnern und Schüler und im Landkreis Grafschaft
Bentheim betrifft es 600 Schülerinnen und Schüler. "Für die
Schülerinnen und Schüler stellt die Busfahrt eine neue und spannende
Erfahrung dar. Aber auch mit Problemen wie Drängeleien an der
Haltestelle, Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern, vollen
Bussen und Verspätungen können die Schülerinnen und Schüler
konfrontiert werden", so der Verkehrssicherheitsberater Klaus
Wermeling vom Präventionsteam der Polizeiinspektion.

Die Verkehrssicherheitsberater der Polizei geben hier die
wichtigsten Schulbusregeln für Kinder und Jugendliche:

1. Die allerwichtigste Regel: Niemals - niemals! - vor oder hinter
dem haltenden Bus über die Straße laufen! Immer warten, bis der
Bus abgefahren ist, erst dann kann man genau sehen, ob die
Fahrbahn frei ist.
2. Rechtzeitig von zu Hause losgehen. Kinder, die auf dem Weg zur
Haltestelle hetzen müssen, achten nicht genug auf den
Straßenverkehr.
3. Nicht toben, laufen, Fangen spielen an der Haltestelle. Denn
dabei kann ein Kind leicht auf die Fahrbahn geraten.
4. Ranzen und Taschen in der Reihenfolge abstellen, in der man an
der Haltestelle angekommen ist .Damit ist dann schon die
Reihenfolge beim Einsteigen klar, niemand braucht an der Tür zu
drängeln.
5. Mindestens einen Meter Abstand zum heranfahrenden Bus halten.
Das ist wichtig, denn in einer Haltebucht schwenkt die vordere
rechte Ecke des Busses seitlich aus.




6. Nicht gegen die Bustüren drücken! Bei Druck blockieren sie
automatisch und öffnen sich erst recht nicht.
7. Beim Einsteigen nicht drängeln. Sonst besteht die Gefahr, dass
Kinder stolpern und stürzen.
8. Die Fahrkarte schon vor dem Einsteigen bereithalten und dem
Busfahrer unaufgefordert vorzeigen. Dann gibt es keinen Stau
und keinen Zeitverlust und niemand braucht ungeduldig zu
werden.
9. Im Bus Ranzen und Taschen auf den Boden stellen oder auf den
Schoß nehmen. Mit Ranzen auf dem Rücken sitzt man schlecht und
unsicher. Taschen gehören nicht in den Mittelgang -
Stolpergefahr! - und nicht auf die Sitzplätze, denn andere
möchten auch sitzen.
10. Muss man während der Fahrt stehen, hält man sich gut fest.
Einen sicheren Stand einnehmen. Wenn man im Bus umherläuft
oder steht, ohne sich festzuhalten, ist man bei einer
Gefahrbremsung besonders verletzungsgefährdet.
11. Beim Aussteigen auf andere Verkehrsteilnehmer (Radfahrer etc.)
achten.
12. Keine Angst vor den automatisch schließenden Türen. Man kann
nicht eingeklemmt werden. Bei Widerstand öffnen sich die Türen
von selbst.
13. Zerstörungen und Verschmutzungen dem Fahrer melden. Solche
Schäden sind teuer und wirken sich auf die Fahrpreise aus.
14. Nothämmer sind keine Andenken. Diebstahl ist keine
Kleinigkeit. Beim Unfall können fehlende Nothämmer schlimme
Folgen haben.
15. Eine Bitte an die Eltern. Wenn Sie Ihre Kinder mit dem Auto
zur Schule oder nach Hause fahren, parken Sie bitte nicht an
den Haltestellen. Sie behindern die Busse und, schlimmer noch,
die aus- und einsteigenden Kinder. Und warten Sie mit Ihrem
Auto bitte nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite - das
verleitet viele Kinder dazu, sofort nach dem Verlassen des
Busses über die Straße zu rennen.

Zu Beginn eines Schuljahres kommt es auch immer wieder zu
Diskussionen und Beschwerden bezüglich der Schülerbeförderung.
Häufige Kritikpunkte sind z.B.:

- Die Busse sind zu voll.
- Die Kinder müssen stehen und können sich dabei nicht halten.
- Die Kinder stehen im Bereich der Trittstufen der Ein- und
Ausstiege.

Hierzu einige Erklärungen:

- Sitzplätze: in den Bussen dürfen nur so viel sitzende Schüler
befördert werden, wie im Fahrzeugschein Sitzplätze ausgewiesen
sind.
- Stehplätze: in Omnibussen zur Schülerbeförderung sind Stehplätze
vorgesehen. Z.B. sind in einem Gelenkbus ca. ebenso viele,
teilweise sogar mehr Stehplätze als Sitzplätze vorgesehen und im
Fahrzeugschein eingetragen. Der Landkreis Emsland und der
Landkreis Grafschaft Bentheim empfehlen den Busunternehmern
deutlich weniger als die gesetzlich zulässige Stehplatzzahl
auszunutzen. Für Stehplätze müssen geeignete Halteeinrichtungen
in ausreichender Anzahl vorhanden sein.
- Nicht zulässig: Die Beförderung von stehenden Schülern auf den
Trittstufen der Ein- und Ausstiege sowie neben dem Fahrersitz
ist nicht zulässig. Wenn dennoch Kinder dort stehen, liegt es
meist daran, dass die Schüler im Bus nicht aufrücken, z.B. weil
sie bei einem Freund oder einer Freundin stehen bleiben wollen
etc.
- Führt eine Schülerin oder ein Schüler keine Fahrkarte mit, so
muss sie/ er den erforderlichen Fahrpreis bezahlen. (Die
Schülerfahrkarten werden an den ersten Schultagen in der Schule
an die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler
ausgehändigt.)

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren
Verkehrssicherheitsberater der Polizei in Lingen, Meppen, Nordhorn
oder Papenburg.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Achim van Remmerden
Telefon: 0591 / 87-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-el.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-el.polizei-nds.de


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Datum: 28.07.2016 - 11:27 Uhr
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